Vor allem Fahranfänger, die in den Versicherungsvertrag ihrer Eltern als Fahrer eingetragen werden, erhöhen das Unfallrisiko und damit den Beitrag. © picture alliance / ZB | Volkmar Heinz
  • Von Manila Klafack
  • 19.01.2024 um 11:55
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:00 Min

Je mehr Personen ein versichertes Auto fahren dürfen, desto größer das statistische Unfallrisiko und desto höher der Versicherungsbeitrag. Andererseits: Sitzt eine Person am Steuer, die nicht berechtigt ist, kann das finanzielle Folgen haben.

Beim Abschluss einer KFZ-Versicherung sind nur diejenigen in den Versicherungsschutz eingeschlossen, die im Versicherungsvertrag genannt sind. Das kann entweder durch die familiäre Zugehörigkeit erfüllt sein, zum Beispiel (Ehe-)Partner oder volljährige Kinder, oder der Versicherungsnehmer lässt einen größeren Fahrerkreis anhand einer Altersspanne eintragen. Darauf weist das Vergleichsportal Check24 hin.

Dabei gilt: Je mehr Personen das Auto nutzen dürfen, desto teurer wird die Versicherung. Ist der Fahrerkreis beliebig, steigt der Beitrag für die KFZ-Versicherung. Check24 berechnet anhand eines Beispiels mit einem Golf VIII und einem 45-jährigen Fahrer ohne Kinder, mit einem öffentlichen Parkplatz und weiteren Parametern einen durchschnittlich höheren Beitrag von 204 Prozent.

„Besonders wenn Fahranfänger in die KFZ-Versicherung ihrer Eltern eingetragen werden, steigt der Beitrag“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer KFZ-Versicherung bei Check24. In dem Fall lohne sich ein Anbietervergleich besonders. „Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern deutlich. Oft ist der bisherige Versicherer dann nicht mehr die günstigste Wahl”, so Roloff.

Falschangaben haben Folgen

Wie bei allen Versicherungen sollten Versicherungsnehmer bei der Angabe des Fahrerkreises für ihre KFZ-Versicherung bei der Wahrheit bleiben. Zwar zahlt der Anbieter im Falle eines Unfalls einer Person, die nicht im Vertrag steht. Finanzielle Folgen kann es trotzdem haben. Etwa kann der Versicherer den Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr neu berechnen und den Differenzbetrag einfordern. Auch eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Jahresbeitrag ist möglich.

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort