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Junge Mädels mit Torte: Mit dem 18. Geburtstag startet der Weg ins eigenständige Leben, mit all seiner Verantwortung für Versicherungen & Co. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.07.2015 um 18:14
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Der 18. Geburtstag eines Kindes ist etwas Besonderes. Danach sind die jungen Erwachsenen eigenständig. Aber Achtung: Eltern eines volljährigen Kindes haben nicht immer alle Handlungsoptionen, weiß Margit Winkler, Geschäftsführerin vom Institut Generationenberatung. Wer keine Vorsorgevollmacht von seinem Kind hat, bekommt im Ernstfall keine Auskunft im Krankenhaus. Was es tun zu gilt – auch in Sachen Versicherungen, erklärt Winkler in ihrem Gastbeitrag.

Ob Patientenverfügung, Unfallversicherung oder Privathaftpflicht – an diese zehn Vorkehrungen sollten Familien denken, wenn Kinder volljährig werden.

1.    Vorsorgevollmacht errichten

Jetzt endet die gesetzliche Vertretung der Eltern in vollem Umfang. Das betrifft zum Beispiel die Schweigepflichtsentbindung beim Arzt, das Entgegennehmen der Post und weitere Dinge des Alltags. Doch jeder braucht für Notfälle seinen Vertreter. Darum sollten auch junge Menschen, die gerade erst 18 Jahre alt geworden sind, eine Vorsorgevollmacht machen.

2.    Bankvollmacht überdenken

Junge Erwachsene haben meist schon seit Kindheitstagen ein Sparbuch oder ein Konto. Banken gehen mit der Volljährigkeit auf die jungen Erwachsenen zu, um einen neuen Kontoführungsvertrag zu vereinbaren. Auch hier gilt das Ende der gesetzlichen Vertretung. Sollen die Eltern notfalls auf die Finanzen zugreifen können, muss eine Bankvollmacht vorhanden sein.

3.    Eigene Privathaftpflicht abschließen

Bis zum Ende der ersten Ausbildung ist jeder, der zu Hause wohnt, automatisch noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Danach braucht man diese Grundabsicherung für den Fall, dass man einem anderen Schaden zufügt. Diese Absicherung kostet meist unter 100 Euro im Jahr.

4.    Unfallversicherung: Jetzt gilt der Erwachsenentarif

Der Versicherer stellt automatisch auf den Erwachsenentarif um. Entweder kostet es mehr oder die Versicherungssummen fallen. Hier sollten die Bedingungen vorher kontrolliert werden, um diese gegebenenfalls anzupassen.

5.    Immer dabei: Organspendeausweis

Häufig fahren junge Erwachsene alleine in den Urlaub. In den meisten europäischen Nachbarländern gilt jedoch umgekehrtes Recht als in Deutschland. Wer zur Organspende keine Aussage trifft, ist automatisch Organspender. Also überlegen Sie mit Ihrem Kind, was Sie wollen. Ein Organspendeausweis genügt als Hinweis im Geldbeutel, wie im schlimmsten Fall verfahren werden soll.

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