Ärzte operieren eine Patientin: Die Krankenkasse übernehmen nur medizinisch notwendige Schönheits-OPs. © Frau Foto erstellt von wavebreakmedia_micro - de.freepik.com
  • Von Redaktion
  • 02.08.2021 um 17:39
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Die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper kann für Betroffene sehr belastend sein. Deshalb entscheiden sich immer mehr Personen für eine Schönheitsoperation. Welche Eingriffe von der Krankenkasse unterstützt werden und welche nicht, erfahren Sie hier.

Gesichtsoperationen

Makel im Gesicht können für Betroffene störend und unangenehm sein. Ästhetische Gründe alleine rechtfertigen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Schönheits-OP jedoch nicht.

Beeinträchtigt eine schiefe Nase das Atmen etwa durch eine schiefe Nasenscheidewand oder löst sie wiederholt Infekte aus, dann wird die Krankenkasse eine OP für die Nasenkorrektur übernehmen. Bei einem eingeschränkten Sichtfeld durch stark hängende Augenlider wird sie die Kosten für eine Lidkorrektur ebenso tragen.

Einen Sonderfall bilden Ohrenkorrekturen. Bis zum zwölften Lebensjahr bezahlt die Krankenkasse das Anlegen von stark abstehenden Ohren . Danach ist eine Übernahme der Kosten für die ästhetische Operation schwerer zu erwirken.

Hautoperationen

Die operative Korrektur von Hautveränderungen fällt nicht in das Leistungsspektrum der Krankenkasse, sofern diese nur ein kosmetisches Problem sind. Bezahlt von der Krankenkasse werden hingegen Eingriffe bei gefährlichen Hautveränderungen, wie verdächtige oder bösartige Muttermale. Daneben werden auch die folgenden Eingriffe von der Versicherung übernommen:

  • Korrektur von schmerzendem oder wucherndem Narbengewebe
  • Hautrekonstruktionen nach Verbrennungen
  • Hautstraffungen, wenn die überschüssige Haut medizinische Probleme verursacht (zum Beispiel bei einem Nabelbruch oder wiederkehrenden Entzündungen und Pilzinfektionen)
Fettabsaugungen

Wer nachweislich an einem Lipödem, einer krankhaften Fettverteilungsstörung, leidet, hat gute Chancen, die Kosten für eine Fettabsaugung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dabei wird das überschüssige Fettgewebe entfernt. Diese Maßnahme verhilft den Behandelten wieder zu mehr Bewegungsfreiheit.

Welche Schönheits-OPs werden nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Rein kosmetische Eingriffe, die die Betroffenen nicht körperlich einschränken, wird die Krankenkasse nicht übernehmen. Dazu zählen vor allem normale Alterserscheinungen, wie Falten, die keine gesundheitlichen Folge haben. Ebenso werden im Normalfall keine Brustvergrößerungen oder Unterspritzungen von der Versicherung bezahlt.

Falls sich jemand dazu entschließt, eine medizinisch notwendige Operation mit einem ästhetischen Eingriff zu kombinieren, so wird die Versicherung in diesem Fall nur die Kosten für den medizinisch relevanten Part der operativendie Patientin oder der  Korrektur übernehmen. Die zusätzlichen Kosten für den kosmetischen Teil der Operation muss der Patient selbst tragen.

Wird eine Behandlung von der Krankenkasse abgelehnt, haben Betroffene die Möglichkeit, diese Entscheidung des Versicherers anzufechten. Innerhalb eines Monats können sie in Berufung gehen und beantragen, dass der Fall neu begutachtet wird. Unter Umständen fällt eine erneute Beurteilung zugunsten des Patienten aus.

Fazit

Es gibt viele Gründe, warum betroffene Personen ihr Äußeres verändern wollen. Der Wunsch nach einer Schönheits-OP ist oft rein ästhetischer Natur. Wenn die OP nicht für Ihre Gesundheit notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff nicht.

Bestimmen jedoch Schmerzen, körperliche Einschränkungen oder psychische Belastungen Ihren Alltag, dann haben die Betroffenen gute Chancen, dass die Versicherung die Kosten für die Schönheitsoperation trägt.

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