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SPD-Bundestagsabgeordneter Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung © picture alliance / Jacqueline Nolting
  • Von Sabine Groth
  • 05.04.2024 um 14:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Manche ärztlichen Leistungen, die Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen, können mehr schaden als nutzen, meint der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Deshalb regt er an, bestimmte Leistungen zu verbieten. Ein Berufsverband hält gegen.

Den meisten dürften sie in der Arztpraxis schon einmal angeboten worden sein: individuelle Gesundheitsleistungen, für die man selbst zahlen muss, kurz IGeL. Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze, der als Patientenbeauftragter der Bundesregierung fungiert, sind sie ein Dorn im Auge.

„Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen“, sagte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Als Beispiel hierfür nannte er die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung an Eierstöcken und Gebärmutter. Sie würde junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzen und von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Er forderte, dass „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, in Arztpraxen nichts zu suchen haben und verboten gehören, auch im Rahmen von IGeL“.

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Der Berufsverband der Frauenärzte fühlte sich genötigt, auf die Aussagen zu reagieren. In einer Mitteilung stellte er klar, dass die von Schwartz behauptete Ablehnung von Ultraschalluntersuchungen an Gebärmutter und Eierstöcken durch gynäkologische Fachgesellschaften nicht zutreffe.

Der Verband plädiert gegen eine Verbotskultur und setzt auf Information. „Anstatt Patientinnen zu suggerieren, einzelne Untersuchungen hätten keinen konkreten Nutzen und würden mehr Schaden als Nutzen anrichten, sollten die Informiertheit der Patientin und deren Selbstbestimmung gefördert werden“, so der Verband.

Im RND-Interview äußerte sich Schwartze zudem zu Patientenrechten. Er sieht im Fall von Behandlungsfehlern die Beweislast für die Patienten als deutlich zu hoch. „Die Betroffenen scheitern meist daran zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Dieser Vollbeweis ist in der Praxis extrem schwer. Deshalb setzte ich mich dafür ein, dass künftig die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht“, sagte Schwartze. Zudem forderte er mehr Auskunftsrechte für Patienten, etwa Einsicht in die gesamte Krankenakte.

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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