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Patientin beim Augenarzt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.03.2016 um 08:16
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Mit Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird wohl allerhand Schmu betrieben. Offensichtlich kassieren hier manche Ärzte nämlich zweimal: Sie lassen sich die Leistung vom Patienten bezahlen und kassieren dann auch nochmal bei der Krankenkasse ab.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main ermittelt derzeit im Fall einer großen Praxis für Gastroenterologie. Die Ärzte dort sollen von tausenden Patienten über Jahre hinweg bei Magen- und Darmspiegelungen jeweils 40 Euro Zusatzgebühr für eine Vollnarkose verlangt haben. Dabei hatte diese Leistung schon die Krankenkassen bezahlt. Das berichtet die Welt am Sonntag.

Solche Doppelabrechnungen seien auch in anderen medizinischen Fachrichtungen verbreitet, heißt es in dem Bericht weiter. So haben Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz etwa 200 Augenärzte geprüft. Rund die Hälfte aller Praxen verlangte zwischen 10 und 18 Euro für eine Sehstärkenbestimmung oder die Aushändigung der ermittelten Werte an die Patienten. Beides war aber ebenfalls schon von den Kassen abgedeckt gewesen.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, fordert daher gesetzlich vorgeschrieben Bedenkzeiten für Selbstzahler-Leistungen. Patienten wüssten oft nicht, was die Kasse alles bezahlt und was nicht. Ad-hoc-Entscheidungen im Behandlungszimmer seien daher nicht zumutbar, meint er. Eine Absage kam aber schon vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Patienten müssten dann zweimal statt einmal zum Arzt gehen.

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