Blick in eine Patientenakte: „Wird eine Praxis geschlossen, warum auch immer, so ändert dieses nichts an den Verpflichtungen zur Aufbewahrung“, betont der Krankenversicherungsexperte Sven Hennig. © dpa - Report
  • Von Lorenz Klein
  • 14.10.2019 um 11:39
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Auch Ärzte werden einmal schwer krank, haben Unfälle oder schließen ihre Praxis aus Altersgründen. Wie Patienten in solch einem Fall an eine Kopie ihrer Krankenakte kommen, hat der Versicherungsmakler Sven Hennig in Erfahrung gebracht.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten eigentlich, wenn eine Arztpraxis plötzlich nicht mehr existiert und ein Patient an seine Krankenakte kommen möchte? Welche Zuständigkeiten sind zu beachten? Kurzum: An wen muss sich der Betroffene wenden?

Der Versicherungsmakler und Gesundheitsexperte Sven Hennig unterscheidet in seinem aktuellen Blog-Beitrag zunächst zwei Fälle – die reguläre Schließung der Arztpraxis sowie die Übergabe der Praxis an einen Nachfolger.

So lege der Gesetzgeber den Ärzten zahlreiche Dokumentations- und Informationspflichten auf – und viele Ärzte kämen dem auch gewissenhaft und problemlos nach. Hennig verweist hier beispielsweise auf das Heilberufsgesetz des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Dort heißt es in Paragraph 22 (2):

„Die Kammermitglieder haben beim Ausscheiden aus einer eigenen Niederlassungg oder bei deren Schließung dafür zu sorgen, dass die in Ausübung ihres Berufs gefertigten medizinischen und pflegerischen Aufzeichnungen und sonstigen dort vorhandenen Patientenunterlagen nach den Vorschriften der Schweigepflicht und des Datenschutzes untergebracht und nur für Berechtigte zugänglich gemacht werden. Kommt ein Kammermitglied dieser Pflicht nicht nach, ist die Kammer verpflichtet, die Unterlagen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zu verwahren und zu verwalten. Die Kammern können auch gemeinsame Einrichtungen zur Aufbewahrung und Verwaltung errichten oder nutzen; das Nähere regelt die Satzung.“

Wird eine Praxis nun aus welchen Gründen auch immer geschlossen, so ändere dieses nichts an den Verpflichtungen zur Aufbewahrung, betont Hennig. „Es macht es aber komplizierter“, fügt der Experte hinzu. „Denn bevor Sie nun eine Akte bekommen und/oder Ihren Anspruch auf Auskunft geltend machen können, müssen Sie erst einmal wissen, wo der Arzt denn nun erreichbar ist und wo Ihre Akte gelagert wird.“

Einige Praxen seien postalisch über Nachsendungen dennoch erreichbar. „Probieren Sie also immer die schriftliche Anforderung der Akte an die alte Arztanschrift und hoffen, dass es einen Nachsendeauftrag gibt.“

Hatte der Arzt bisher eine Kassenzulassung, so könnten Betroffene auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Anschrift des Arztes fragen und dort um Auskunft bitten. Einige Ärzte nutzten auch spezielle Dienstleister, um die Akten innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Jahren abrufbar zu halten. Alternativ (und auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung) kann Hennig zufolge auch die Ärztekammer kontaktiert werden. „Diese haben auch nach Ende einer Praxis meist Kontaktdaten oder können mit einer Postanschrift oder Lagerungsstätte helfen.“ Um die passende Ärztekammer zu finden, hat die Landesärztekammer in Bayern ein Tool zur bundesweiten Suche veröffentlicht.

Neuer Arzt übernimmt Praxis

Deutlich weniger kompliziert ist es in der Regel, wenn ein neuer Arzt die bestehende Praxis übernommen hat. Dann können hier meist auch die Patientenakten weiter eingesehen werden. Dabei sind allerdings datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. „Es könnte ja sein, dass Sie als Patient oder Patientin gerade diesem Arzt keine Einsicht geben möchten. Daher sind hier Lösungen wie geschützte Datenräume (physisch wie virtuell) denkbar und werden teilweise auch so praktiziert. Dabei werden die Akten unter Verschluss gehalten, bis Sie dem neuen Arzt die Verwendung gestatten“, wie Hennig erläutert.

Und wer sich gegen die Weiterbehandlung in der Praxis entscheiden sollte, habe dann noch ausreichend Zeit, seine Akte abzuholen oder versenden zu lassen. „Selbst wenn dem nicht so ist und Sie vielleicht von der Schließung nichts wussten, so ist hier auch im Anschluss noch eine Lösung möglich, wenn Sie die neue Praxis kontaktieren“, stellt der Makler klar.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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