In der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es „keine Beschränkung des Behandlungsanspruchs wegen hoher Kosten“. Das Sozialgericht Bremen hat daher entschieden, dass eine Krankenkasse 300.000 Euro zahlen muss, die für die medizinische Behandlung eines schwer kranken deutschen Jugendlichen in den USA anfielen. Die Kasse will das Urteil nicht hinnehmen.
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