Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte nun Patienten per Videosprechstunde krankschreiben © picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
  • Von Joachim Haid
  • 14.08.2020 um 11:07
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Gesundheits-Apps und Telemedizin erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Für einige kostenpflichtige Angebote gibt es zwischenzeitlich von den Krankenkassen eine Kostenübernahme; die Krankmeldung durch den Arzt ist nun auch online möglich. Doch es gibt auch Nachteile.

„Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. DiGA sind damit ‚digitale Helfer‘ in der Hand der Patientinnen und Patienten“. So ist es auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu lesen. In diesem Sinne sollen kostenpflichtige Gesundheits-Apps, die vom BfARM geprüft und zertifiziert werden, durch Ärzte verschrieben und von den Krankenkassen bezahlt werden. Für erkrankte Personen, die beispielsweise an Diabetes oder Tinnitus leiden und zur Erfassung ihrer Daten oder bei der Therapie ihrer Krankheit, auf entsprechende kostenpflichtige Apps zurückgreifen, ist dies natürlich sehr interessant.

Arbeitsunfähigkeit per Videoberatung

Spätestens seit 2020 und dem Corona-Virus SARS CoV-2 ist sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern bewusster geworden, dass es gerade auch im Sinne des Infektionsschutzes sinnvoll sein kann, virale Infekte zu Hause auszukurieren, statt mit nicht ganz so harmlosen Erkältungsmitteln die Symptome zu unterdrücken und trotz Krankheit, mitten im Leben zu stehen. Ganz unabhängig von Corona.

Einen Haken gab es jedoch dabei: Die notwendige Krankschreibung durch den Arzt. Es ergab schon früher aus Gründen des Infektionsschutzes wenig Sinn, wegen einer Erkältung zur Influenza-Hochsaison teilweise stundenlang zwischen schwer erkrankten Personen im Wartezimmer beim Arzt zu sitzen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten. Während früher in Deutschland die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit per Videoberatung undenkbar und nicht erlaubt war, hat sich auch hier durch das Pandemiegeschehen vieles getan.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte nun Patienten per Videosprechstunde krankschreiben. Dafür muss der Erkrankte dem Arzt persönlich bekannt sein und die Erkrankung eine Untersuchung ohne persönliches Erscheinen zulassen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist außerdem auf sieben Tage begrenzt. Muss diese verlängert werden, ist das zwar praktisch nur wieder mit einer persönlichen Untersuchung durch den Behandler möglich. Dennoch dürfte diese Regelung die Wartezimmer gerade in der Erkältungssaison etwas leerer halten und das Risiko, dass sich Patienten beim Warten gegenseitig anstecken, reduzieren.

Nachteile der digitalen Helfer und der Telemedizin

Das alles klingt sehr gut und praktisch. Auch immer mehr Versicherungsgesellschaften entwickeln Angebote, die auf Apps setzen, oder kooperieren mit entsprechenden Anbietern. So gab beispielsweise vor kurzem HDI unter #handschlag bekannt, die App Aimo einzusetzen. Auch die Zurich wird den internationalen Well-Beeing Ansatz nach Deutschland bringen und startet im Bereich Psyche unter anderem mit der Empfehlung der Diagnose- und Stimmungstracking-App „Moodpath“.

Die technischen Möglichkeiten ersetzen jedoch keinen persönlichen Kontakt eines Behandlers mit seinem Patienten. Während bei einer Videosprechstunde dem Patienten zwar zugehört und mit ihm intensiv gesprochen werden kann, fehlt der körperliche Kontakt. Eine eingehende, körperliche Untersuchung durch Heilbehandler, die Berührung des Patienten, all das kann bereits Bestandteil der Therapie sein und die Heilung verbessern. Leider kommt das heute häufig in Arztpraxen aus Zeitgründen zu kurz. Online ist das aber gar nicht mehr möglich. Eine körperliche Untersuchung kann außerdem weitere Diagnosen zur Folge haben, die sonst übersehen werden könnten. Das beginnt bereits beim Abhören der Lunge eines Patienten mit Husten. Dabei könnten Herzgeräusche festgestellt werden, welche auf eine weitere Erkrankung hinweisen können, die aktuell noch keine Beschwerden bereitet.

Im Ernährungsbereich geben Apps lediglich pauschale Empfehlungen und bieten Leitplanken, an denen sich orientiert werden kann. Die individuelle Situation des Patienten, kann jedoch noch nicht wirklich berücksichtigt werden. Wie ist die Darmbesiedlung? Liegt ein leaky Gut vor? Welche weiteren, sinnvollen Blutuntersuchungen ergeben sich aus einer Stuhldiagnostik? Wie sind die Blutwerte eines orthomolekularen Blutbildes im Zusammenhang zur Anamnese des Patienten zu beurteilen? All diese Punkte erfordern die Erfahrung eines Behandlers. Zumindest so lange, bis echte künstliche Intelligenz Einzug in Gesundheits-Apps hält. Präventive Konzepte sollten deshalb nicht einzig auf Technik und Apps basieren. Dennoch können die digitalen Helfer Diagnosen und Therapien unterstützen.

Damit gilt auch in diesem Bereich: Das eine tun, ohne das andere zu lassen.

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Joachim Haid

Joachim Haid ist Gründer des Gesundheitsprogramms PaleoMental®, zudem Gesundheitscoach und Heilpraktiker in Ausbildung.

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