Frank Rottenbacher © AfW
  • Von Redaktion
  • 02.07.2015 um 07:14
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:50 Min

Aus IMD wird IDD: Die Verhandlungen zur Versicherungsvermittlerrichtlinie in Brüssel sind abgeschlossen, die Richtlinie steht fest. Was sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ändert.

Die Trilog-Verhandlungen in Brüssel zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie sind erfolgreich abgeschlossen worden. Das meldet der Vermittlerverband AfW unter Bezugnahme auf Informationen aus dem Wirtschaftsministerium.

Wie bereits im Vorfeld erwartet, wird aus der Insurance Mediation Directive (IMD) die Insurance Distribution Directive (IDD). Damit wollen die Behörden zeigen, dass es sich um eine Regulierung der gesamten Vertriebskette handelt.

Keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder -einschränkung

Überraschen dürfte hingegen die Tatsache, dass die neue Richtlinie nach AfW-Angaben keine Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder -einschränkung enthalten soll. Außerdem soll die Weiterbildungsverpflichtung von den ursprünglich geplanten 40 auf nunmehr 15 Stunden herabgesetzt worden sein. „Dieses „professional training“ solle aber „substanziell“ sein“, berichtet der AfW. Damit könnten reine Produktschulungen aus der Erfassung fallen.

Der offizielle Abschlusstext liegt noch nicht vor. Der Text werde nun ins Parlament gehen, dann in die Übersetzung, sodass eine Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt erst im Spätherbst 2015 stattfinden werde, so der Vermittlerverband.

Übergangsfrist zwei Jahre

Die Übergangsfrist soll nach AfW-Angaben 24 Monate betragen. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten der IDD in die Zeit der Bundestagswahl 2017 kommen könnte. „Wir gehen daher davon aus, dass die nationale Umsetzung zeitnah starten wird, um nicht nur das Gesetz, sondern auch dann nachfolgend die Verordnung rechtzeitig vor Beginn des heißen Wahlkampfes fertig zu haben“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort