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  • Von Karen Schmidt
  • 14.08.2020 um 07:58
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Wie kann man die Online-Beratung zu einem einträglichen Geschäftsmodell machen? Für welchen Service darf man vom Kunden Gebühren verlangen? Und wie bekommt man eigentlich Menschen mit Vorerkrankungen doch gegen Berufsunfähigkeit versichert? Das erfahren Sie in Folge 5 unseres Podcasts.

In dieser Woche widmen wir uns folgenden Themen:

Im Gespräch: Während des Lockdowns im Zuge der Corona-Krise haben sich viele Makler recht spontan in die Online-Beratung vorgewagt. Wie sie daraus jetzt ein valides Geschäftsmodell machen, besprachen wir mit Jan Helmut Hönle, Geschäftsführer der Deutschen Akademie für Video- und Online-Beratung.

In den News der Woche geht es unter anderem um das Porträt eines 32-jährigen Vertreters, das für lebhafte Diskussionen auf unserer Facebook-Seite sorgte. Und wir gehen außerdem auf eine Studie des Analysehauses Franke und Bornberg ein, die offenbart, wie sich die BU-Versicherer in der Leistungsregulierung schlagen.

Im Vertriebstipp der Woche widmen wir uns dem Thema Servicegebühren. Vergütungsexperte Peter Süßengut erklärt im Gespräch, welche Dienstleistungen sich Makler eigentlich von ihren Kunden bezahlen lassen können und wie sie dabei vorgehen sollten.

Und in unserem Schwerpunktthema für den Monat August, die Arbeitskraftabsicherung, gibt Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg Tipps, wie Menschen trotz diverser Vorerkrankungen zu einem BU-Schutz kommen können.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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