bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus. © Privat
  • Von Redaktion
  • 17.12.2021 um 14:47
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Ob Pflichtzuschuss, wegbrechende Garantien oder eine sinkende Beitragsbemessungsgrenze – für die betriebliche Altersversorgung (bAV) war 2021 ein turbulentes Jahr. In einem Gastbeitrag wirft bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus einen augenzwinkernden Blick zurück.

Weniger Garantie macht mehr Altersvermögen

Eine ganze Branche im Umbruch: Jahrzehntelanges Garantiedenken behindert zuerst die Branche und dann das ganze Land. Dabei darf man ganz genau hinhören – mancher Mitarbeiter fragt von sich aus nach weniger Garantie. Zwischen Strafzinsen und Systemrendite der bAV erschließen sich mit weniger Garantie flexiblere Kapitalanlagemöglichkeiten.

Die Aktienquote, das Chamäleon der Geldanlage. Eben noch beschimpft als Risiko, ja sogar unterteilt in ganz großes, mittleres oder kleines Risiko, wird ihr jetzt gar die Rolle der echten Sicherheit – auch für sicherheitsbedürftige Kunden – zugeschrieben. Um das zu verstehen, kommt es sehr darauf an, wo der Kunde unterwegs ist: im Grund- oder Leistungskurs Kapitalanlage.

Garantiezins sinkt um zwei Drittel

Blöd, dass der Garantiezins von fast nichts (0,9 Prozent) auf überhaupt fast gar nichts (0,25 Prozent) sinkt. Wer aber gedacht hat, das sei doch eigentlich eine gute Sache, dem sei ein Blick auf den Rentenfaktor empfohlen. 20 Prozent weniger ausgedruckte Garantie plus 10 Prozent geringerer Rentenfaktor ergibt garantiert 30 Prozent weniger Rente – auf Garantieebene betrachtet. Was sich nach einem Ausverkauf der Lebensversicherung anhört, ist nicht weniger als eine historische Zäsur. Weshalb die Versicherer sich zurückgehalten haben, dürfte klar sein. Wer zahlt schon freiwillig gerne mehr als er müsste.

Ist das der endgültige Abgesang der Garantie in der (betrieblichen) Altersversorgung? Die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ist raus, ein Update wurde ihr (bisher) versagt – warum auch? Es gibt doch die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und das Sozialpartnermodell zeichnet den Weg in garantiefreie Vorsorge und Zielrenten anstelle garantierter Renten vor.

Als schlechten Scherz könnte die sinkende Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der bAV-Praxis angesehen werden. Erstmalig in ihrer Karriere steigt die BBG nicht, nein, sie sinkt! Und damit sinkt der sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag von 284 Euro pro Monat auf 282 Euro monatlich. Weitergedacht, macht das richtig Arbeit – und taugt nicht zum Werbeträger für pflegeleichte bAV. Die versprechen andere.

bAV goes digital

Was ist eigentlich eine digitale bAV? Ein digitale Beratungsstrecke, digitale Verwaltung, Videoberatung, digitale Selbstabschlussstrecke für Arbeitnehmer, digitale Selbstberatung für Arbeitgeber? Haben Sie Angst davor, dass Ihnen Mr. Digital den Kunden wegnimmt? Oder freuen Sie sich über Mr. Digital als Kooperationspartner?

Genaues Hinschauen lohnt sich: Schlingt sich Mr. Digital charmant an den Makler, um ihn zu supporten, ihm die Möglichkeit zu geben, Potenziale auf einer Ebene zu heben, an die er selbst nicht herangekommen wäre? Oder erweist sich der Anbieter als Hai im eigenen Pool?

Was wird 2022 anders in der bAV? Welche Themen werden bei den Arbeitgebern neu oder stärker in den Fokus kommen? Wer macht 2022 das bAV-Rennen? Dazu mehr in meinem persönlichen Ausblick auf das bAV-Jahr 2022.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort