Ein Arbeiter werkelt an einem Terminal-Gebäude des neuen Berliner Flughafens: Betriebsrentner trifft das andauernde Niedrigzinsumfeld empfindlich. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 18.02.2015 um 20:53
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Die Folgen des Niedrigzinsumfelds bekommen auch Betriebsrentner zu spüren. Der neue Rechnungszins von 1,25 Prozent etwa trifft neue und bestehende Verträge. Was bei einer Beitragserhöhung, einer Scheidung und beim Arbeitgeberwechsel nun passiert.

Es steht auf der Agenda. Die Bundesregierung möchte die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland stärker voranbringen. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dabei im Visier, denn hier ist die Verbreitung der bAV noch gering. Auf den ersten Blick sind die bAV-Zahlen in Deutschland durchaus ansprechend: Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) sorgen mittlerweile rund 20 Millionen Deutsche über den Betrieb fürs Alter vor. Das sind 5 Millionen mehr als 2001. Aber: Der Verbreitungsgrad der bAV hat sich in der gleichen Zeit nicht geändert, die Zahlen sind also einfach nur mit dem allgemeinen Beschäftigungsniveau nach oben geklettert.

Zu komplex, zu viel Aufwand

Gründe dafür gibt es viele, zeigt die Studie. Sie fasst die wesentlichen Hemmnisse in einem Satz  zusammen: „Dies sind insbesondere die Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand, das fehlende Engagement des Arbeitgebers, das Fehlen von bAV-Spezialisten im Unternehmen, gegebenenfalls geringes Einkommen der Mitarbeiter, fehlendes Engagement eines Betriebsrats oder eine zu hohe Komplexität des Themas bAV beziehungsweise zu wenig einfach verständliche Informationen über die bAV.“

Zur Komplexität der bAV trägt derzeit ein Faktor bei: das niedrige Zinsniveau, das sich auf mehrere Arten auf Betriebsrenten auswirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente später direkt an seine Mitarbeiter auszahlen will – die sogenannte Direktzusage. Für diese Verpflichtungen bildet der Unternehmer Rückstellungen, die er verzinsen muss. Der dafür vorgeschriebene Rechnungszins ist eng an die Kapitalmarktentwicklung gekoppelt, da er sich an der Umlaufrendite festverzinslicher Unternehmensanleihen guter Bonität orientiert. Und dadurch seit Jahren stetig sinkt. Aktuell liegt er bei etwas unter 5 Prozent, Ende 2016 könnte er bereits einen Wert von unter 4 Prozent erreicht haben.

Mehraufwand von rund 30 Prozent

Das klingt nicht nach viel. „In den Bilanzen steigen die Verpflichtungswerte aber an“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. „Mehr Geld muss für die Pensionsverpflichtungen reserviert werden.“ Je nach Bestand bedeutet ein Rückgang des Rechnungszinses um einen Prozentpunkt, dass sich die Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen um 10 bis 30 Prozent erhöhen. Das ist nicht gerade attraktiv für Arbeitgeber und drückt auf die Gewinne.

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