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Ein gefährlicher Beruf: Feuerwehrmänner © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 23.03.2016 um 18:20
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:10 Min

Da die Könige seinerzeit treue und ergebene Bedienstete benötigten, statteten sie ihre Beamten mit einigen Privilegien aus. Auch heute ist die Versorgung der Staatsdiener in vielerlei Hinsicht top. Die Zahl der Pensionäre nähert sich aber immer schneller der der aktiven Beamten an.

Die Absicherung von Beamten ist einigermaßen anspruchsvoll. Das liegt zum einen daran, dass der Vermittler sich mit Versorgungsansprüchen und Gesetzestexten auskennen muss, aber noch viel mehr an der immer noch weit verbreiteten Überzeugung der Beamten, dass ihr Dienstherr für sie sorgen wird. Und tatsächlich hat ein Beamter auf Lebenszeit es vergleichsweise gut.

Wenn der Angestellte und der Beamte ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, darf der eine mit maximal 35 Prozent seines Einkommens rechnen, während der Beamte hier deutlich mehr erhalten kann. Das liegt daran, dass sich beim Beamten der Anspruch auf Grundlage der Bezüge der vorangehenden beiden Jahre errechnet, während bei dem Angestellten die Entgeltpunkte der gesamten Einkommenshistorie herangezogen und verrechnet werden.

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Selbst wenn ein Beamter dienstunfähig wird, hat es dieser leichter als jemand, der voll erwerbsgemindert ist. Denn voll erwerbsgemindert ist, wer in keinem Beruf, der am allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dienstunfähig ist hingegen laut Beamtenstatusgesetz Paragraf 26 „wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt – das sind in allen Ländern sechs Monate, Anmerkung des Verfassers –, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“

Wäre also ein Beamter aufgrund eines Unfalls für drei Monate im Krankenhaus und würde mit einer Reha nicht innerhalb von sechs Monaten zu 100 Prozent wieder dienstfähig, könnte er die Versetzung in den Ruhestand beantragen.

Bei Leistungen kommt es auf den Status an

Hier stellt sich nun die Frage, ob Beamte noch eine private Absicherung benötigen. Das lässt sich sehr deutlich bejahen. Zum einen ist der Schutzumfang, den der Dienstherr gewährleistet, abhängig vom Status des Beamten. Wer auf Widerruf oder Probe verbeamtet ist, würde im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt werden, sondern würde entlassen und rückwirkend gesetzlich versichert werden. Das hilft aber in den meisten Fällen nicht weiter, da nicht nur Beamte sondern auch gesetzlich Versicherte eine fünfjährige Wartezeit haben, um Leistung bei nicht-unfallbedingter Dienstunfähigkeit zu erhalten.

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