- Von Karen Schmidt
- 23.07.2024 um 15:22
bAV-Verbreitung schwächelt noch
Ausbaubar ist nach wie vor auch der Verbreitungsgrad der bAV. Er liegt derzeit bei rund 54 Prozent. Dabei steht das Thema Altersvorsorge gerade hoch im Kurs. Das liegt daran, dass die Bundesregierung ihr Rentenpaket II auf den Weg gebracht hat. Das ist nötig, hat aber schonungslos offenbart, wie wackelig die Finanzierung des gesetzlichen Rentensystems ist.
Die betriebliche Altersversorgung kann helfen, den Beschäftigten eines Unternehmens die Angst vor Altersarmut zu nehmen. Denn sie bauen sich über den Arbeitgeber und mit staatlicher Unterstützung eine wichtige Zusatzabsicherung zur gesetzlichen Rente auf.
Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto besser
Die bAV hat für Arbeitnehmer aber noch einen anderen Vorteil: Unternehmen müssen die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Viele Arbeitgeber bieten zudem freiwillig höhere Zuschüsse an oder übernehmen die Beiträge sogar komplett. Denn auch dadurch bauen sie sich einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte auf. Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto höher ist auch der Anreiz für Geringverdiener und Teilzeitkräfte (meist sind das Frauen), die bAV zu nutzen.
An diesem Punkt will auch die Bundesregierung ansetzen. Sie hat sich für diese Legislaturperiode nämlich die Reform von Betriebsrenten vorgenommen.
Reform der Betriebsrenten ist in Arbeit
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf jüngst an die anderen Regierungsressorts zur Abstimmung geschickt. Danach soll die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Dadurch sollen Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen.
Der Versichererverband GDV findet das gut. „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Opt-out bietet Vorteile
Gut ist aus seiner Sicht auch, dass es Arbeitgebern möglich wird, die Beschäftigten per Opt-out automatisch in eine bAV einzubinden. „Die Beschäftigten können der Einbindung widersprechen. Alle anderen erhalten Zugang zu betrieblicher Altersversorgung, ohne dass sie sich selbst aktiv darum bemühen müssen“, so Asmussen.
Ganz zufrieden ist er mit dem Entwurf trotzdem nicht: „Es wurde die Chance vertan, die betriebliche Altersversorgung auch außerhalb der Sozialpartnermodelle weiter zu stärken. Beispielsweise durch die Lockerung von Garantien. Hier wäre mehr Flexibilität sinnvoll, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können. Dadurch könnten höhere Renditen erwirtschaftet werden, wovon die Versicherten profitieren.“ Es bleibt also noch einiges zu tun.
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