Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich. © HDI
  • Von Lorenz Klein
  • 20.04.2020 um 08:31
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Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus und wie sollten bAV-affine Vermittler in der Corona-Krise vorgehen? HDI-Leben-Vorstand und bAV-Experte Fabian von Löbbecke weiß Rat und verrät im Interview, wie Vermittler „innerhalb der großen Krise auch kleine gute Nachrichten überbringen“ können.

Oft reicht es schon, Wege aufzuzeigen, wie Kunden einen kurzfristigen Liquiditätsengpass überbrücken können. Dadurch bleibt wertvoller Versicherungsschutz erhalten, Storni werden vermieden. Außerdem können Vermittler innerhalb der großen Krise auch kleine gute Nachrichten überbringen. Zum Beispiel: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld wird durch Entgeltumwandlung nicht geschmälert, sondern oft sogar geringfügig erhöht.

„Eine Stundung ist ein schneller und praktikabler Weg, um Liquidität zu schonen und den vollen Versicherungsschutz zu erhalten“, erklärte kürzlich Jochen Pölderl, Principal bei Aon. „Allerdings muss man wissen, dass gestundete Beiträge in der Regel in einer Summe und in voller Höhe nachzuzahlen sind, wenn der volle Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben soll.“ Wie beurteilen Sie das und was gilt es zum Beispiel auch bei temporär reduzierten Beiträgen in die bAV zu bedenken? 

Es kommt auf die konkrete Stundungsregelung an, was am Ende des Zeitraums passiert. Bei der sogenannten Corona-Pause, die HDI Leben anbietet, können Kunden die aufgeschobenen Beiträge zinslos nachzahlen. Dazu rate ich auch, weil Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse bis zum Jahresende ebenfalls nachgeholt werden können. Außerdem müssen Kunden bedenken, dass ihr Rentenanspruch langsamer wächst als gewohnt, wenn sie Beitragszahlungen ersatzlos aussetzen.

Unabhängig von einer eventuellen Nachzahlung bietet die Stundung einen unschlagbaren Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt in der Pause vollständig erhalten. Das gilt auch für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Sprich: Wird der Kunde während der Stundung berufsunfähig, hat er Anspruch auf volle Leistung.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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