Sachsen, Riesa: Eine Auszubildende des Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft sitzt mit einer Feile an einem Schraubstock. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 23.07.2019 um 10:23
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Die Arbeitskraft sollte so früh wie möglich abgesichert sein, so der einhellige Rat von Experten. Was Makler speziell im Umgang mit Auszubildenden beachten sollten.

Zudem ist ein gewisser Weitblick in der Beratung angebracht, denn Azubis sollten natürlich auch nach der Lehre gut abgesichert sein. Der Makler sollte daher auch die beruflichen Ziele des Interessenten, etwa ein mögliches Studium im Anschluss, den Schritt in die Selbstständigkeit oder eine beabsichtige Beamtenlaufbahn erfragen und in seiner Empfehlung berücksichtigen, stellt Kemnitz klar.

Ebenfalls wichtig: Der empfohlene Tarif darf keine benachteiligende Azubi-Klausel enthalten. „Es gibt immer noch Tarife, die bei Berufsunfähigkeit während der Ausbildung abstrakt verweisen oder nur bei Erwerbsunfähigkeit Leistungen erbringen“, so Kemnitz.

VHV-Expertin Bollhorst hakt hier ein: „Wichtig zu wissen ist, dass man mit einer BU die Berufsunfähigkeit absichert, in dem letzten ausgeübten Beruf zu arbeiten, und nicht die Erwerbsunfähigkeit. Wenn der Gesundheitszustand es theoretisch zulässt, einen anderen Beruf auszuüben, leisten trotzdem einige Versicherer im Rahmen einer BU. Das nennt man Verzicht auf abstrakte Verweisung.“

Reduzierte Anfangsbeiträge nicht immer erste Wahl

Doch was passiert, wenn ein berufsunfähig gewordener Azubi beschließt, nicht sein ganzes Leben untätig zu bleiben, und eine andere Ausbildung beginnt oder eine ungelernte Tätigkeit aufnimmt? Ob die BU-Rente dann trotzdem weiterfließt, hängt laut Kemnitz davon ab, ob der Versicherer im Rahmen seiner konkreten Verweisung eine „niedrigere Lebensstellung“ (soziale Wertschätzung und Einkommen) bei dem Azubi erfüllt sieht – oder aber einen Status, der dem bisherigen Ziel- beruf entspricht. Im letzteren Fall würde der Versicherer den Geldhahn zudrehen. Doch leider ließen die meisten Versicherungsbedingungen diese Frage unbeantwortet, bedauert Kemnitz.

Ein weiterer Punkt: In der Regel ist das Budget von Berufsanfängern besonders eng bemessen. Daher bieten viele Versicherer BU-Tarife mit reduzierten Anfangsbeiträgen an. So profitierten Kunden mit dem Startertarif der Hannoverschen bis 35 Jahre von einer Beitragsersparnis von 20 bis 70 Prozent in den ersten fünf Jahren, wie Sprecherin Bollhorst erklärt. Nach Ablauf der Startphase wird der Beitrag entsprechend angehoben. Das könne zwar das Budget in der Anfangsphase schonen, urteilt Makler Kemnitz, mache den BU-Schutz nach Ablauf der Startphase aber überdurchschnittlich teuer. „Nach meiner Erfahrung ist diese Variante für Azubis meist uninteressant.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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