Wer im Büro arbeitet, wird nicht berufsunfähig? Irrtum. Psychische Erkrankungen wie Depressionen können einen auch bei einem Bürojob treffen. © Hintergrund Foto erstellt von mindandi - de.freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 16.01.2020 um 11:12
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Rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige Irrtümer, die einen Abschluss dieser wichtigen Policen oft verhindern. Welche das sind, und was dran ist, erfahren Sie hier.

Irrtum Nr. 5: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten“

Das ist eine knifflige Sache. Eine gute BU-Versicherung ist in der Regel kein Schnäppchen. Wie hoch der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, hängt vom Alter, der Vertragsdauer, den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Berufsalltag, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand ab. Hier gilt also wieder: Möglichst früh abschließen, um sich die günstigen Beiträge zu sichern. Und überlegen, ob man an anderer Stelle nicht Geld sparen kann, zum Beispiel beim Konsum, um diesen wichtigen Schutz zu kaufen.

Irrtum Nr. 6: „Ich habe schon vorgesorgt. Eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung reichen“

Weder eine Unfall- noch eine Krankenzusatzversicherung bieten einen adäquaten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung greift, wie der Name schon sagt, nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind aber Krankheiten des Körpers oder der Psyche. Nur rund 8 Prozent aller BU-Fälle werden durch Unfälle verursacht.

Krankenzusatzversicherungen kommen in der Regel nur für die Arzt- und Krankenhauskosten auf, für die die Krankenkasse nicht einspringt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur entscheidend, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist.

Irrtum Nr. 7: „Wenn mir in der Freizeit was passiert, zahlt die Versicherung nicht“

Nö. Bei der BU-Versicherung spielt es keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt. Die Absicherung besteht rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche.

Irrtum Nr. 8: „Im Ernstfall lässt mich der Versicherer hängen“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es oft um viel Geld. Es ist daher verständlich, dass die Versicherer genau prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Laut einer Analyse des Branchenverbands GDV werden aber 79 Prozent aller Leistungsanträge in der BU-Versicherung „ohne Wenn und Aber“ bewilligt (zu einer Übersicht mit der aus Kundensicht fairsten Versicherern für bestimmte Sparten – darunter auch die BU – geht es hier).

Das bezeichnen manche Branchenexperten als geschönte Zahlen. Auf der sichereren Seite ist der Kunde daher, wenn er eine Rechtsschutzversicherung zur BU-Police abschließt und im Leistungsfall auf spezialisierte Leistungsfallbegleiter oder ausgewiesene BU-Experten unter den Maklern zurückgreift.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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