Knuffiger Schäferhundwelpe: Schäferhunde gehören hierzulande zu den besonders beliebten Hunderassen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 05.06.2015 um 16:05
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Eine Frau stolpert über einen schlafenden Hund und verletzt sich am Knie. Daraufhin fordert sie von der Hunde-Besitzerin 15.000 Euro. Ein Gericht gibt ihr Recht. Das Beispiel zeigt, dass eine Tierhaftpflicht selbst in Bundesländern, in denen keine Versicherungspflicht besteht, durchaus sinnvoll sein kann.

Eine Frau stolpert in einem Geschäft über eine schlafende Schäferhündin. Sie verletzt sich dabei schwer am Knie und fordert von der Hundehalterin 15.000 Euro. Der Fall geht vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm stellt dabei fest, dass das Tier in der Tat ein gefährliches Hindernis gewesen ist. Und da sich Tiere aufgrund ihrer unbekümmerten Natur so verhalten können, greife hier die Tierhalterhaftung. Die Besitzerin muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen (Aktenzeichen 19 U 96/12).

Hundehaftpflicht muss sein

Das Beispiel zeigt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, eine entsprechende Police zu haben. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für alle Hundehalter sogar Pflicht. In fast allen anderen Bundesländern müssen als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht.

„Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht und der Hund vollkommen friedlich ist, sollten Verbraucher kein Risiko eingehen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox. „Die Versicherung kostet wenig im Vergleich zum potenziellen Schaden und schützt im Fall der Fälle vor großen finanziellen Risiken.“

Deutscher Schäferhund ist die beliebteste Hunderasse

Gemessen an der Zahl der jährlich geborenen Welpen sei der deutsche Schäferhund die mit Abstand beliebteste Rasse hierzulande. Die Versicherungskosten für diese Rasse würden bei vergleichbarem Leistungsumfang zwischen 42 und 129 Euro pro Jahr liegen. Ein Vergleich lohnt sich also.

Für Schäden, die der Vierbeiner anrichtet, müsse der Hundehalter in unbegrenzter Höhe haften, betont Schütz. Gerade bei Verkehrsunfällen könnten schnell Schadensforderungen in Millionenhöhe entstehen. Schütz empfiehlt daher, dass die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen sollte. Für Mietsachschäden empfehle sich eine Mindest-Versicherungssumme von 300.000 Euro.

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