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Bianca Boss vom Bund der Versicherten empfiehlt bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. © Bund der Versicherten
  • Von Manila Klafack
  • 18.04.2018 um 09:51
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Ist die Deckungssumme in einer Privathaftpflichtversicherung zu niedrig, ist das Ziel der Absicherung nicht erreicht. Darauf weist die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten hin und empfiehlt Versicherungsnehmern eine Prüfung ihrer alten Verträge.

Einer Erhebung des Statistischen Bundesamts zufolge besitzen rund 85 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung. Und das ist auch sehr gut so. Doch laut Aussage des Bunds der Versicherten (BdV) gibt es vor allem in alten Verträgen Handlungsbedarf.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Versicherungssummen oft viel zu gering sind. Das muss sich ändern, denn nur mit einer ausreichend hohen Summe von mindestens 5 Millionen Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Teilweise würden die Versicherungssummen bei alten Verträgen nur bei einigen 100.000 Euro liegen. Der Schutz vor einem existenziellen Risiko, also das Ziel der Privathaftpflichtversicherung, sei damit nicht gegeben. Auch andere Haftpflichtversicherungen – wie beispielsweise Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen sollten dahingehend geprüft werden.

Der BdV weist darauf hin, dass sich bei einer zu geringen Deckungssumme der Wechsel in einen neuen Tarif oder zu einem anderen Anbieter lohnen kann. Bei Privathaftpflichtversicherungen habe es in den Bedingungswerken in den vergangenen Jahren zudem deutliche Verbesserungen gegeben.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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