Kai Sauerwein und Markus Ross von dem Portal hinterlegungsstelle.de © hinterlegungsstelle.de
  • Von Redaktion
  • 12.01.2024 um 14:10
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Viele Deutsche haben kein Testament verfasst, auch keine Patientenverfügung oder ähnliches. Woran das liegt, was Versicherer und Makler mit dem Thema zu tun haben und welches Angebot sie in petto haben, besprachen wir mit Kai Sauerwein und Markus Ross, Gründer des Portals hinterlegungsstelle.de.

Pfefferminzia: Die Deutschen kann man getrost als Testamentsmuffel bezeichnen. Was sind die Hauptprobleme, wenn es um die Deutschen und ihr Testament geht?

Markus Ross, Mitgründer und Geschäftsführer von hinterlegungsstelle.de: Das wesentliche Problem besteht darin, dass sich der durchschnittliche Bundesbürger nur sehr ungern mit dem eigenen Tod auseinandersetzt. Ein weiteres Problem liegt in der Einstellung zum eigenen Vermögen, zu dem nur sehr ungern Informationen geteilt werden. Informationen zum Gesundheitszustand hingegen teilt der typische Deutsche gern mit anderen. Deshalb kann man auf unserer Webseite hinterlegungsstelle.de nicht nur ein Testament und ein Nachlassverzeichnis erstellen, sondern auch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung.

Inwiefern betrifft das Thema auch Versicherer und Makler?

Kai Sauerwein, Gründer von hinterlegungsstelle.de: Versicherer und Versicherungsmakler haben regelmäßig ein Interesse am Abschluss eines Versicherungsvertrages. Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages ist selbstverständlich der Tod des Versicherungsnehmers Gegenstand der Versicherung. Die Abschlussquote lässt sich erheblich steigern, wenn dem Kunden neben dem Abschluss des Versicherungsvertrags ein Mehrwert geboten wird, beispielsweise in Form eines Nachlassverzeichnisses.

Ross: Was Krankenversicherungsverträge betrifft, haben Versicherer ein hohes Interesse daran, dass Versicherungsnehmer eine Patientenverfügung erstellen. Denn dort werden im Schnitt zu einem hohen Prozentsatz Verfügungen getroffen, die weitere Maßnahmen verhindern. Das bedeutet für den Versicherer regelmäßig eine Ersparnis von mehreren 10.000 Euro pro Versicherungsnehmer.

Wie sieht ihr Angebot aus?

Sauerwein: Wir bieten ein Komplettpaket an, das dem Nutzer die kostenfreie Erstellung eines Testaments, eines Nachlassverzeichnisses, einer Patientenverfügung, einer Betreuungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht ermöglicht. All die genannten Dokumente können zentral hinterlegt werden – dies allerdings kostenpflichtig. Zusätzlich kann der Kunde Fragen zum Testament und/oder anderen Dokumenten jederzeit über einen Videocall, gegen entsprechende Gebühren, mit einem Rechtsanwalt der hinterlegungsstelle.de klären. Wenn der Kunde Gebühren vermeiden möchte, kann er den auf der Seite integrierten Chatbot kostenfrei nutzen, der von ChatGPT lizenziert wurde.

Was kostet das Ganze?

Ross: Für den Kunden ist die Erstellung der Dokumente – Testament, Nachlassverzeichnis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht – barrierefrei und kostenfrei jederzeit möglich. Lediglich die Hinterlegung ist kostenpflichtig. Die Gebühren unterscheiden sich etwas in Abhängigkeit von der gewählten Dokumentenart und betragen jeweils rund 100 Euro.

Wie sicher sind die Dokumente bei Ihnen?

Sauerwein: Die Dokumente werden von einer Rechtsanwaltsgesellschaft aufbewahrt, die besonderen berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegt. Konkret erfolgt die Verwahrung wasser- und feuergeschützt sowie dem Zugriff Unbefugter entzogen in entsprechenden Schließfächern. Damit unterscheidet sich die Aufbewahrung erheblich von der bei Amtsgerichten üblichen Aufbewahrung in simplen Aktenschränken.

kommentare
ulrich.welzel@brain-active.com
Vor 4 Monaten

Interessant, was Menschen alles angeboten wird.

Als kostenfreie Vordrucke werden die Vorlagen des BMJ verwandt, was vollkommen in Ordnung ist.

Schaue ich mir jedoch die Preise bei der Hinterlegung an, kommen mir sehr starke Zweifel ob sich die beiden Herrn wirklich im Thema auskennen.
Auskennen bedeutet: Niemals wird eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung irgendwo eingelagert, schon gar nicht bei fremden Personen, und evtl. weit weg vom Lebensort des Vollmachtgebers.
Jeder der etwas mit der Rettung oder Pflege von Angehörigen zu tun hat, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen, wenn er solche Angebote liest.
Mehr unter diesem Link zur Hinterlegung und zu Preisen https://youtu.be/43tSeCJuzhI

Der einzige Ort, wo ich ein Testament hinterlege sollte ist beim Notar oder beim Amtsgericht.
Die Kosten für die amtliche Verwahrung eines Testaments oder Erbvertrags errechnen sich nach der Kostenordnung und aus dem Wert der im Testament geregelten Vermögenswerte. Siehe §§ 2256, 2258a, 2258b BGB, § 101 KostO.

Markus Ross schreibt auf seiner Website “Sei generell misstrauisch gegenüber der gerade verbreiteten Meinung!”
Bin ich, und habe die Suchmaschine kurz bemüht was zu seiner Person zu lesen ist z.B. ein Urteil aus dem Jahr 2012. Fachkompetenz im o.g. Bereich habe ich nicht gefunden, auch nicht auf seiner Website.

Möge jeder selber überprüfen woran Hr. Sauerwein alles beteiligt war/ist https://www.companyhouse.de/Kai-Sauerwein-Frankfurt-am-Main und sich dann ein Urteil über die fachliche Kompetenz im Betreuungs-/ und Familienrecht der Protagonisten machen.

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ulrich.welzel@brain-active.com
Vor 4 Monaten

Interessant, was Menschen alles angeboten wird.

Als kostenfreie Vordrucke werden die Vorlagen des BMJ verwandt, was vollkommen in Ordnung ist.

Schaue ich mir jedoch die Preise bei der Hinterlegung an, kommen mir sehr starke Zweifel ob sich die beiden Herrn wirklich im Thema auskennen.
Auskennen bedeutet: Niemals wird eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung irgendwo eingelagert, schon gar nicht bei fremden Personen, und evtl. weit weg vom Lebensort des Vollmachtgebers.
Jeder der etwas mit der Rettung oder Pflege von Angehörigen zu tun hat, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen, wenn er solche Angebote liest.
Mehr unter diesem Link zur Hinterlegung und zu Preisen https://youtu.be/43tSeCJuzhI

Der einzige Ort, wo ich ein Testament hinterlege sollte ist beim Notar oder beim Amtsgericht.
Die Kosten für die amtliche Verwahrung eines Testaments oder Erbvertrags errechnen sich nach der Kostenordnung und aus dem Wert der im Testament geregelten Vermögenswerte. Siehe §§ 2256, 2258a, 2258b BGB, § 101 KostO.

Markus Ross schreibt auf seiner Website “Sei generell misstrauisch gegenüber der gerade verbreiteten Meinung!”
Bin ich, und habe die Suchmaschine kurz bemüht was zu seiner Person zu lesen ist z.B. ein Urteil aus dem Jahr 2012. Fachkompetenz im o.g. Bereich habe ich nicht gefunden, auch nicht auf seiner Website.

Möge jeder selber überprüfen woran Hr. Sauerwein alles beteiligt war/ist https://www.companyhouse.de/Kai-Sauerwein-Frankfurt-am-Main und sich dann ein Urteil über die fachliche Kompetenz im Betreuungs-/ und Familienrecht der Protagonisten machen.

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