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  • Von Redaktion
  • 12.02.2015 um 10:16
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Ein Kunde nimmt eine Beratung in Anspruch, vertagt dann aber die Kaufentscheidung. So weit, so normal. Nur ist es bei manchen „PKV-Tarifoptimierern“ so, dass sie bis zu 36 Monate nach Beratung noch Anspruch auf die Courtage erheben, falls es doch zum Abschluss kommt. Und das auch dann, wenn in der Zwischenzeit ein anderer Makler aktiv geworden ist. Warum diese Praxis nicht in Ordnung ist, erklärt KVProfi Throulf Müller.

Irrungen des DIHK

Schuster bleib bei Deinen leisten oder fang an deinen Job zu machen, aber Dich nicht im Bereich Recht zu verirren. Es gibt ausreichend Rechtsprechung des BGH aus den vergangenen drei Jahren, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder betont hat, dass ein Versicherungsvermittler von einem Verbraucher ein gesondertes Entgelt verlangen kann, wenn er eine Nettopolice vermittelt. Was eine Nettopolice im Sinne des BGH ist hat der BGH dabei auch mehrfach deutlich ausgesprochen.

Wie der DIHK nun aber im Juli 2014 zu folgender Rechtsauffassung gelangt ist, bleibt schleierhaft:

Nun hat sich der Dachverband DIHK in einem internen Rundschreiben an die IHKn festgelegt. „Es gehört zum Berufsbild des Versicherungsmaklers, auch bestehende Verträge darauf zu überprüfen, ob diese dem Bedürfnis und Interesse des Versicherungsnehmers entsprechen”, heißt es dort. Das sei unabhängig davon, ob der Makler ursprünglicher Vermittler war oder erst später vom Kunden mit der Wahrnehmung seiner Interessen bezüglich der bestehenden Krankenversicherung beauftragt wird. Tarifwechsel sei auch „Versicherungsvermittlung”, heißt es auch unter Berufung auf Rechtskommentare und Urteile.

„Da das Versicherungsunternehmen für den Tarifwechsel keine Vergütung ausschüttet, sind die Grundsätze des Nettotarifs auf diese Fallkonstellation anwendbar.” Der DIHK betont aber, dass die Vergütung erfolgsabhängig sein muss. Und er warnt davor, dass möglicherweise „eine besondere Aufklärungspflicht des Versicherungsmaklers besteht”, weil der Grundsatz „die Provision teilt das Schicksal der Prämie” durchbrochen wird. Das sei aber eine zivilrechtliche und nicht eine gewerberechtliche Frage.

Die Tarifwechselberatung stellt nach Ansicht des DIHK im Kern keine Rechtsberatung dar und kollidiert deshalb nicht mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Beim Tarifwechsel steht der Wunsch des Kunden nach Beitragsersparnis und nicht die rechtliche Gestaltung des Vertrags im Vordergrund, die ist “nur eine Folge” und nicht “Kern der Beratung”.

Quelle: Versicherungsmagazin 7.7.2014, DIHK: Makler dürfen Tarifwechselberatung anbieten

Ich weise nur ungern darauf hin, dass ein PKV-Kunde sein Leben lang mit jedem Beitrag einen kalkulierten Anteil seines Beitrages für die Abschlusskosten aufwendet. Die meisten großen alten PKV-Versicherer kalkulieren ungezillmert. Und selbst wenn gezillmert kalkuliert werden sollte, so ist das nur ein bilanzieller Effekt und ändert nichts am Sachverhalt.

Es handelt sich also niemals um eine Nettopolice, wobei der Markt zwei Ausnahmen kennt, auf die ich aber später zurück kommen werde. In dem einen Fall sind die Tarife für den Neuzugang geschlossen, im anderen Fall (und im Ersten auch) Teil eines Gruppenversicherungsvertrages.

Fazit DIHK

Nur weil keine Vergütung ausgezahlt wird, ist es noch lange keine Nettopolice. Wenn wir das weiter denken würden, dann würde es bedeuten, dass die Vermittlung von Tarifen von Versicherern, die an Versicherungsmakler generell oder im individuellen Einzelfall, keine Courtage auszahlen, immer eine Nettopolice darstellen.

Ein weiteres Argument nennt der DIHK ja selber: ein Mehrbeitrag wird vergütet. Ein Tarifwechsel ist nicht anderes als eine Umwandlung und die war bereits lange vor der Einführung des § 178f VVG aF (heute § 204 VVG nF) ein bekanntes Instrument in der PKV. Ursache für den Eingriff des Gesetzgebers war, dass einige Versicherer sich völlig sträubten und versuchten aus Umwandlungen Neuabschlüsse zu machen.

Es wird Zeit, dass diesem Spuk ein Ende bereitet wird. Das hier der Gesetzgeber oder die Institutionen nicht konsequent im Sinne der BGH-Rechtsprechung und der Gesetze und Verordnungen durchgreifen stinkt zum Himmel.

Zusammenfassung

Ist das alles? Nein, nicht alles, aber ein zweiter Schritt. Fakt ist, dass demnächst einige engagierte Menschen den Stecker ziehen werden und dem Treiben ein Ende bereiten wollen. Fakt ist, dass ich noch sehr schöne Fälle auf dem Tisch habe, wo es um Datenschutz, Urkundenfälschung und Falschberatung geht.

Wir haben Expertisen von diesen Tarifwechsel-Anbietern, bei denen ich mir nach 30 Jahren PKV immer wieder und immer noch verwundert die Augen reibe. Mir stellt sich die Frage, ob man die Kunden der PKV, bei denen eine Umdeckung nicht mehr möglich ist, ein weiteres mal so schnell über den Tisch ziehen will, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden können?

Wettbewerb PKV-Versicherer

Auch darüber wird zu reden sein. Die PKV-Versicherer verhalten sich in einer Art und weise, die nicht mehr akzeptabel ist. Auch hier werde ich in den nächsten Wochen und Monaten noch nachlegen.

Was tun, wenn der Kunde dort unterschrieben hat?

1. Beim Versicherer die Vollmacht des Tarifwechslers widerrufen, und zwar ausdrücklich und unmissverständlich!

2. Beim Tarifwechsel-Anbieter die Vereinbarungen widerrufen und sich auf eine falsche Widerrufserklärung berufen, auf die Unwirksamkeit berufen und die angeführten Gründe zu Versicherungsmakler oder Versicherungsberater verweisen und natürlich die Vollmacht ausdrücklich widerrufen.

3. Einen Spezialisten einschalten und hier empfehle ich die RWM-Group.

Weiterführende Artikel auf Pfefferminzia gibt es hier und hier.

Weitere Infos gibt es auf folgenden Webseiten:
http://verssulting.de/pkv-tarifwechsel/
http://verssulting.de/pkv-optimierung/
https://www.facebook.com/pages/Versicherungsberater-Verssulting/264799580342604
Versicherungsvermittler können über den RWM-Versicherungs-Schutzbrief: www.versicherungs-schutzbrief.de ihren Kunden optimale Hilfe bei Tarifwechseln vermitteln
Folgen Sie RWM-Maklerkonzepte auf Facebook: https://www.facebook.com/pages/RWM-Maklerkonzept/671015156351187

Nestbeschmutzer?

Richtig ist, dass ich als sozialversicherungspflichtiger Angestellter für einen Versicherungsberater tätig bin und damit in dieser Funktion selbst Tarifwechsel durchführe. Richtig ist, dass der Kunde für die Beratung durch die VersSulting UG (haftungsbeschränkt) bezahlt. Er zahlt aber eben für die Beratung und nicht für eine Ersparnis. Eine Ersparnis, von der niemand weiß, wie lange der Kunde sie tatsächlich haben wird. Er bezahlt in Bausteinen Step by Step und nach Fortschritt.

Ich klage hier aber als Thorulf Müller, derKVProfi, Journalist, Autor und Publizist an, und nicht als Wettbewerber, der ich ja eben auch persönlich nicht bin. Es geht um Missstände, die meiner Ansicht nach so nicht mehr zu akzeptieren sind.

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