- Von Redaktion
- 30.01.2017 um 10:16
Grundsätzlich eins vorab: Verbraucherschutz ist wichtig, und eine steuerfinanzierte Einrichtung, die den Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen soll.
Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisation in Deutschland das Recht zu außergerichtlichen Rechtsberatung. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebiets neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Eine Vorrangstellung, die der Gesetzgeber den Verbraucherzentralen einräumt.
Ein Beispiel für die Qualität der Beratung: Ein Bürger lässt die Nebenkostenabrechnung seines Vermieters prüfen. Beratungsgebühr 20,00 Euro. Beratungsergebnis: Er soll sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der Bürger hat aber keine Rechtsschutzversicherung, die wird auch von den Verbraucherberatern als nicht besonders notwendig befunden – er muss also selber zahlen. Bei einer solchen Kleinigkeit kann der Bürger das noch stemmen, aber es gibt deutlich teurere Streitfälle.
Hat der Gesetzgeber den Verbraucherzentralen zu weitgehende Rechte eingeräumt?
Zur Kernaufgabe der Verbraucherzentrale gehört unter anderem das Verschaffen eines Überblicks bei Produkten und Dienstleistungen. In den Beratungsstellen kann sich der Bürger gegen ein Entgelt beraten lassen. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur ein Teil der entstehenden Kosten. Entgelte werden insbesondere bei solchen Beratungsthemen erhoben, bei denen es einen geldwerten Vorteil für den Verbraucher gibt. Im Originalton der Verbraucherzentralen heißt das, dass „Sie dank unserer Beratung Geld sparen“.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren