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Beratungsszene: Der Votum-Verband lehnt den EU-Kommissions-Entwurf zur Kleinanlegerstrategie ab. © Pch.vector/Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 20.02.2024 um 11:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Morgen soll im Haushaltsausschuss des Bundestags die Kleinanlegerstrategie besprochen werden. Konkret, den Entwurf der EU-Kommission zu. Der Vermittlerverband Votum plädiert dafür, den Entwurf klar abzulehnen.

Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Finanzausschuss am 21. Februar der Entwurf zur Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission besprochen. In der sogenannten Retail Investment Strategy ist derzeit noch ein partielles Provisionsverbot vorgesehen.

Der Verband unabhängiger Finanzdienstleister Votum spricht sich in einer Stellungnahme nun dafür aus, dass das Bundesfinanzministerium gegenüber der Kommission klarstellt, dass es den Entwurf für verfehlt hält und ihn ablehnt.

So haben Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schon vor Bekanntwerden des Entwurfs klare Position gegenüber EU-Kommissarin McGuinness bezogen und ihren Plänen zu weitgehenden Eingriffen in die Gestaltung von Vergütungsmodellen eine Absage erteilt.

„Der neuen EU-Kommission sollte nach den Wahlen im Juni die Aufforderung zugehen, einen gänzlich neuen Entwurf zu erarbeiten, der dem wichtigen Ziel einer höheren Finanzmarktbeteiligung der Kleinanleger und der wünschenswerten Vertiefung der Kapitalmarktunion tatsächlich dient“, heißt es vom Votum-Verband weiter.

In einem Positionspapier hat der Verband dargelegt, warum es nichts von der aktuellen Fassung der Kleinanlegerstrategie hält.

Die Hauptkritikpunkte sind danach (O-Töne):
  • Vergütungsregelungen: Staatliche Eingriffe in funktionierende Marktstrukturen widersprechen den ordnungspolitischen Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft. Unterschiedliche Marktgegebenheiten innerhalb der EU werden vernachlässigt, was insbesondere der deutschen Wirtschaft mit hohem Beratungsangebot schadet.
  • Produktprüfungspflichten: Die Verpflichtung für Berater zur umfassenden Produktüberprüfung schafft Anreize, das Produktangebot im Prüfungsprozess stark einzuschränken, um Kosten zu sparen, was dem Wettbewerb schadet.
  • Pflicht zum Angebot eines Alternativprodukts: Diese Verpflichtung führt zu einer Informationsüberflutung der Kleinanleger, was den Beratungsprozess verlängert und erschwert.
  • Bürokratieflut und Überregulierung: Das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen müssen gegen die zunehmende Bürokratie und Überregulierung vorgehen, um Kleinanleger tatsächlich zu unterstützen.
  • Förderung von Kleinanlegern: Die EU-Kommission berücksichtigt nicht die maßgeblichen Faktoren, die zur geringeren Kapitalmarktbeteiligung in Europa führen, wodurch die Ziele der Retail Investment Strategy konterkariert werden.
  • Staatliche Preis- und Kostenkontrollen: Die geplante Ermächtigung von Aufsichtsbehörden zur Festlegung von Benchmarks ist abzulehnen und widerspricht der sozialen Marktwirtschaft.
  • Finanzielle Bildung: Ein breites Angebot an Anlageberatung verhindert kurzfristig und effizient große Fehlentscheidungen und Totalverluste durch fehlendes Fachwissen bei Kleinanlegern, wobei die Retail Investment Strategy keine Maßnahmen für die finanzielle Bildung von Kleinanlegern vorsieht.
  • Kapitalmarktunion: Die Retail Investment Strategy verfehlt das Ziel, die Länder des europäischen Binnenmarkts im globalen Wettbewerb zu stärken und riskiert die Akzeptanz bei Bürgern und Unternehmen zu verlieren.
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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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