Beratungsszene: Der Trend vom Vertreter- in den Maklerstatus zu wechseln, sei ungebrochen, berichten Experten. © Geschäft Foto erstellt von mindandi - de.freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 06.07.2020 um 11:35
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Wer die Ausschließlichkeit hinter sich lassen und als Makler arbeiten will, sollte die Umstellung sauber planen. Was ist beispielsweise in Sachen Wettbewerbsrecht und Provisionsrückforderungen zu beachten? Hier gibt’s Antworten.

Das ist aber nicht die einzige rechtliche Baustelle. Has: „Neben wettbewerbsrechtlichen Folgen sind Provisionsrückforderungen aus stornierten Verträgen aus dem Handelsvertretervertrag ein weiterer Bereich, der finanzielle Folgen nach sich zieht.“ Was heißt das? Nun, hat der Vertreter seinen Vertrag mit dem Versicherer gekündigt, hat er oft nicht mehr die Möglichkeit, selbst auf stornogefährdete Verträge einzuwirken. Werden diese Verträge gekündigt, fordert der Versicherer die Provision zurück. Dabei stellt sich aber oft die Frage, ob die Stornierung mit geeigneten Maßnahmen nicht hätte verhindert werden können. Hier kommt es nicht selten zum Rechtsstreit, ob die Provisionsrückforderung rechtens ist oder nicht.

Streit um Stornoreserveguthaben

Strittig ist mitunter auch die Frage, was mit dem sogenannten Stornoreserveguthaben nach Ende des Handelsvertretervertrags passiert. Dieses Guthaben beträgt in der Regel 10 bis 20 Prozent der laufenden Provisionen des Vertreters. Es sind verdiente Provisionen, die ihm spätestens nach Ablauf der Stornohaftungszeiten gehören. Laut Has enthalten viele Handelsvertreterverträge Regeln, dass die Stornoreserve erst dann ausbezahlt werden soll, wenn sich kein Vertrag des Vertreters mehr in der Haftung befindet.

Das führe in der Folge dazu, dass ein sehr hohes Guthaben erst dann ausbezahlt werde, wenn die Stornohaftungszeit des letzten Vertrages mit einem auch nur geringen Haftungsvolumen ausgelaufen sei. Solche Regelungen sind in der Regel unwirksam, was etwa ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-16 U 134/11) belegt. Es lohnt sich für den Verteter daher zu prüfen, ob die Regeln im Vertrag tatsächlich wirksam sind. Ist das nicht so, muss der Versicherer das gesamte Stornoreserveguthaben bereits mit Beendigung der Zusammenarbeit an den Vermittler auszahlen.
Wechsel am besten nur mit fachlicher Unterstützung

Diese möglichen rechtlichen Stolperfallen zeigen, dass sich Interessenten bei einem solchen Statuswechsel am besten fachlich versierte Unterstützung holen sollten. Das hat auch weitere Vorteile. Auf den Wechsel spezialisierte Dienstleister wie VFM, Status GmbH oder Maklerpools wie die Fonds Finanz stellen den Neumaklern dann auch Tools und Software wie ein Maklerverwaltungsprogramm zur Verfügung und bieten unter anderem Umdeckungskonzepte an, mit denen Deckungslücken vermieden werden können.

Mit einer solchen Unterstützung könne man die Zahl der gescheiterten Ausflüge in den Maklerstatus erheblich reduzieren, sagt VFM-Chef Liebig: „Bei den uns bekannten Fällen, die mit spezialisierter Unterstützung abgewickelt wurden, liegt die Zahl der gescheiterten Umstiege im untersten einstelligen Prozentbereich.“

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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