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Feuerwehrleute und freiwillige Helfer im Ortsteil Auchsesheim nach einem Dammbruch © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
  • Von Redaktion
  • 03.06.2024 um 17:12
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Extremer Regen sorgt in Baden-Württemberg und Bayern für katastrophale Verhältnisse. Zu diesem Anlass erinnert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung daran, wie Flut- und Katastrophenhelfer versichert sind. Hier ist der Text im Wortlaut.

Gerade arbeiten im Süden Deutschlands viele Menschen daran, die Überflutungen nach starken Regenfällen einzudämmen und ihre Folgen zu beseitigen. Die Einsatzkräfte von Hilfeleistungsorganisationen und der freiwilligen Feuerwehr sind in diesen Fällen gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nicht nur für sie, sondern grundsätzlich für jede Person, die einem anderen Menschen in einer Notlage hilft.

Dazu Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Die letzten Tage haben gezeigt, dass der Einsatz bei den Überschwemmungen für die Helfenden und Rettungskräfte lebensgefährlich werden kann. Es ist deshalb für die Betroffenen wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.“

Zu dem versicherten Personenkreis zählen insbesondere Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung von Trümmern, um eine ausgefallene Wasser- und Energieversorgung wiederherzustellen oder blockierte Zufahrtswege zu befreien, gilt als versicherte Tätigkeit.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Erstkontakt für Helfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich unter den folgenden Nummern oder über die Links an die jeweiligen Unfallkassen wenden:

Unfallkasse Baden-Württemberg

Telefon: 0711 – 9321-0

Bayerische Landesunfallkasse und Kommunale Unfallversicherung Bayern

Telefon: 089 36093 440

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