Ein Mann wartet im Rollstuhl auf einen Zug: Das Analysehaus Morgen & Morgen hat Erwerbsunfähigkeitstarife untersucht. © picture alliance/dpa | Marijan Murat
  • Von Juliana Demski
  • 25.05.2021 um 16:48
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Das Analysehaus Morgen & Morgen hat Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen. 18 Tarife haben die Analysten gecheckt. Welche am besten abschnitten, erfahren Sie hier.

Nicht jeder Mensch kann und möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – als Alternative bietet sich unter anderem eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Aber welche Anbieter haben in dieser Sparte in Sachen Leistungen und Kundenfreundlichkeit die Nase vorn? Das hat das Analysehaus Morgen & Morgen im Rahmen eines Ratings untersucht.

In diesem Jahr kamen 18 Tarife unter die Lupe. Zum Vergleich: Im Startjahr 2019 waren es noch 24. Insgesamt bestand die Bedingungsanalyse aus 45 Fragen. Davon waren 24 Fragen für das Rating relevant, die übrigen wurden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk. Die Unternehmen konnten bis zu fünf Sterne erhalten.

Folgende Mindestkriterien mussten die Unternehmen voll oder eingeschränkt erfüllen, um eine Bewertung von vier oder fünf Sternen zu erhalten:

  • Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
  • Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
  • Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
  • Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.
  • Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz.
  • Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
  • Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist.
  • Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen beziehungsweise auf Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.

Ausschlaggebendes Kriterium, das nur der Fünf-Sterne-Tarif erfüllt, ist die Leistung analog der Vorgabe zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nämlich die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer nur noch weniger als sechs Stunden zu arbeiten vermag. Alle anderen Tarife enthalten in ihren Bedingungen die Grenze von drei Stunden und weniger.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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