Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 19.01.2022 um 11:26
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Würde es sich lohnen, im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung stärker mit Karenzzeiten zu arbeiten? Günstiger würden die Policen dadurch, schreibt Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel in seiner neuen Kolumne. Aber wären sie auch bedarfsgerechter?

Für mich persönlich ist es extrem schwierig, mir vorzustellen, wie sich ein BU-Leistungsfall für den Betroffenen anfühlt. Ich kann rational ziemlich genau berechnen, wann welcher Bedarf entsteht. Aber wie wichtig dann das Geld ist – oder ob nicht der Wunsch, wieder gesund zu werden und arbeiten zu können, größer ist –, lässt sich vermutlich nicht verallgemeinern.

Als Vermittlerinnen und Vermittler haften wir in erster Linie für Bedarfslücken, weshalb wir immer bemüht sind, diese zu schließen. Und ich frage mich dann, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn man mit einer Karenzzeit arbeiten würde.

Hier mal meine Gedanken dazu.

Erstens: In der Regel bekommt der Versicherte sein Geld eh erst nach sechs Monaten. In den allermeisten Fällen dauert die Bearbeitung so lange, oder es ist erst möglich zu beweisen, dass die Berufsunfähigkeit tatsächlich sechs Monate vorlag und nicht, dass es sechs Monate vorliegen wird. Die sechs Monate muss er also so oder so überstehen.

Zweitens: Ein Angestellter erhält sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach ein Krankengeld in Höhe von rund 75 Prozent des Nettogehalts auch netto raus. Wenn ich eine BU-Rente berechne, dann ja so, dass die Lücke gedeckt ist, wenn ich nichts oder nur die Erwerbsminderungsrente bekomme.

Drittens: Bei Beamten müsste das noch besser funktionieren, weil die ja eh ihre volle Besoldung erhalten, bis sie in den Ruhestand versetzt werden.

Bedarfsgerechter, wären rückwirkende Leistungen nicht enthalten?

Im ersten Fall gehe ich mal davon aus, dass sich der Versicherte in diesen sechs Monaten nicht verschuldet und das Geld dringend braucht, um alles zurückzuzahlen. Aber selbst wenn das so wäre, würde ja der zweite Fall greifen. Bei einer vernünftigen Rentenhöhe wäre er in den ersten sechs Monaten „überversichert“, weshalb vielleicht auch drei Monatsrenten rückwirkend ausreichend wären.

Klar ist Haben besser als Brauchen, aber es wäre doch bedarfsgerechter und ließe sich dann auch günstiger kalkulieren, wenn rückwirkende Leistungen nicht automatisch enthalten wären.

kommentare
Ditmar Gall
Vor 2 Jahren

Hallo, warum nicht gleich richtig Nägel mit Köpfen machen?

Eine BU Versicherung gekoppelt mit der Krankentagegeldversicherung (hier BU Versicherer unabhängig – wegen Bedingungswerke), also eigentlich ein alter Schuh.
Nichts Neues, aber dann gern mit der von Ihnen genannten Karenzzeit und Vergünstigung der BU Prämie.
So erhält der Kunde sein Nettoeinkommen weiter.

Beste Grüße

Ditmar Gall

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Ditmar Gall
Vor 2 Jahren

Hallo, warum nicht gleich richtig Nägel mit Köpfen machen?

Eine BU Versicherung gekoppelt mit der Krankentagegeldversicherung (hier BU Versicherer unabhängig – wegen Bedingungswerke), also eigentlich ein alter Schuh.
Nichts Neues, aber dann gern mit der von Ihnen genannten Karenzzeit und Vergünstigung der BU Prämie.
So erhält der Kunde sein Nettoeinkommen weiter.

Beste Grüße

Ditmar Gall

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