Peter Schwark ist Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. © GDV
  • Von Lorenz Klein
  • 27.03.2017 um 17:00
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz werde sein Ziel verfehlen, wenn es beim bislang vorgesehenen Garantieverbot im sogenannten Sozialpartnermodell bleibe, warnt Peter Schwark, Geschäftsführer des Versicherungsverbandes GDV. Arbeitgeber müssten auch im Sozialpartnermodell eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über Versicherer, die als Versorgungsträger dienen, garantieren dürfen, fordert Schwark.

Gleichwohl weiß der GDV auch positives über das Reformwerk zu berichten. Demnach dürften zu einer größeren Verbreitung der bAV „neben der besseren steuerlichen Förderung insgesamt die Neuregelungen für Geringverdiener beitragen“.

Dies gelte für den geplanten staatlichen Zuschuss und vor allem für den Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten, die künftig nicht mehr voll auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet werden sollen.

GDV wünscht sich Anhebung des Riester-Deckels

Bei der Riester-Rente bleibe über den Freibetrag und die geplante leichte Anhebung der Riester-Zulage um 11 Euro hinaus noch „drängender Bedarf für Verbesserungen“, lautet eine weitere – keineswegs neue – Forderung an den Gesetzgeber. Insbesondere notwendig bleibe demnach eine Anhebung des Riester-Deckels, der die maximale Einzahlung in einen Riester-Vertrag „trotz der dynamischen Einkommensentwicklung“ auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.

Wegen dieser „starren Beschränkung“ könnten schon heute rund 15 Prozent der Arbeitnehmer nicht mehr die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen – Tendenz steigend, meint der Verband. Damit könne Riester die bei der gesetzlichen Rente entstehenden Lücken für viele Kunden nicht mehr wie geplant auffüllen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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