- Von Juliana Demski
- 09.11.2017 um 10:31
Da, wo viele Menschen gemeinsam Spaß haben, tanzen und Alkohol trinken, ist die Unfallgefahr groß – so auch während der Karnevalszeit, die am 11.11. nun wieder beginnt. Um den Versicherungsschutz machen sich dabei wohl eher wenige Jecken Gedanken. Ein Fehler. Worauf man achten sollte, haben Experten der Gothaer zusammengetragen.
Rechtstipps für die fünfte Jahreszeit
Viele Jecken unterschätzen Unfallgefahr an Karneval
Was passiert, wenn ich das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?
„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.
Wer zahlt meine Arztkosten, wenn ich in einer Kneipe oder auf der Straße ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?
Das ist ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, so Gothaer-Unfallexperte Ralf Mertke. „Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann man mit einer privaten Unfallversicherung möglicherweise auf finanzielle Entschädigungen zählen.“
Bin ich trotz Alkoholkonsums versichert?
Die meisten Versicherungen leisten auch dann, wenn ihre Kunden Alkohol getrunken haben. Ausschlaggebend ist hier die Menge. Problematisch wird es, wenn sich jemand systematisch volllaufen lässt. Das kann dann den Versicherungsschutz kosten.
Ich gerate in eine Schlägerei. Wer kommt für die Kosten auf?
Hier kommt es darauf an, wer zugeschlagen hat und wer nicht. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem wenn sie unter Alkoholeinfluss geschieht, riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man aber Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für alle Schäden aufkommen, die er anrichtet. Und das kann – vor allem bei Spätfolgen – ganz schön teuer werden.
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