Michael Jeinsen ist Experte für die Beratung der Heilwesenberufe. © privat
  • Von Redaktion
  • 12.02.2020 um 12:05
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Der alles überragende Bedarf für Heilberufler ist die Verhinderung einer Betriebsunterbrechung, weiß Michael Jeinsen, Experte für die Beratung der Heilwesenberufe. Vermittler können diesen Ernstfall absichern helfen – aber warum da aufhören? Jeinsen empfiehlt, dass sich Vermittler ein Netzwerk an Experten zusammenstellen, die dabei helfen, dass es gar nicht erst zu einer BU kommt.

Cybercrime und Datenschutzverletzungen sind ernsthafte Gefahren für Ärzte. Bild von joffi auf Pixabay
Beispiel 1: Gesundheitsdaten: Datensicherheit/IT-Sicherheit/Cyber-Risiken

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss Ihnen niemand mehr vorstellen. Heilberuflern aber schon, denn die haben für solche Themen „nie Zeit“ und „wer kann mit meinen Patientendaten schon etwas anfangen“ und wir „passen ja auch gut auf“.

Bei Gesundheitsdaten wird eine Datenrechtsverletzung bekanntlich nach 72 Stunden automatisch zum Straftatbestand. Wie einfach sich Hacker Zugang zu Praxisrechnern verschaffen können – etwa weil Ärzte schwache Passwörter verwenden – hat letztens ein Bericht der Tagesschau gezeigt.

Kein Heilberufler hat Bock auf die Staatsanwaltschaft in seinen Räumen. Das ist die Haupt-Phobie, und der wichtigste Hebel für die Ansprache auf Cyber-Policen. Aber dann brauchen wir Vermittler auch Policen, die den Staatsanwalt überflüssig machen, weil sie die Einhaltung der Meldepflichten innerhalb von drei Tagen garantieren. Auch am Wochenende und über Weihnachten. Dazu bedarf es zwingend direktem Zugriff auf drei Dienstleister:

  • Datenforensiker, die den Schaden finden und das Leck stopfen
  • Datenrechtsanwälte für die erforderlichen ordnungsgemäßen Meldungen
  • Einen Lettershop, um alle betroffenen Patienten sofort anzuschreiben

Diese Anforderung minimiert die Zahl der an Ärzte und Apotheker vermittelbaren Policen auf sehr wenige.

Aber das ist noch nicht alles. Es muss im Schadenfall auch gewährleistet sein, dass die Cyber-Fragebögen der Versicherer bei Abschluss korrekt ausgefüllt worden sind. Und Hand aufs Herz: Welcher Makler, Arzt oder Apotheker kann das wirklich machen? Schlimmer noch: Welcher Datenschutzbeauftragte oder IT-Verantwortliche wird in dem Fragebogen schon angeben, welche Mängel in seinem System existieren?

Wenn also ein auf Heilberufe spezialisierter Makler sowohl die richtige Police vorstellt als auch über Netzwerkpartner verfügt, die den Fragebogen kompetent und richtig ausfüllen, ist dem Kunden maximal gedient.

Und warum sollte ein IT-Experte das kostenfrei machen? Na klar: Er will den Kunden in seine Betreuung übernehmen – also sucht er auch noch nach dem letzten Fehler im System. Praxis und Apotheke stehen also nachher sicherer da, was wiederum gut für Prämie und Schadenquote ist.

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