Michael Jeinsen ist Experte für die Beratung der Heilwesenberufe. © privat
  • Von Redaktion
  • 12.02.2020 um 12:05
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Der alles überragende Bedarf für Heilberufler ist die Verhinderung einer Betriebsunterbrechung, weiß Michael Jeinsen, Experte für die Beratung der Heilwesenberufe. Vermittler können diesen Ernstfall absichern helfen – aber warum da aufhören? Jeinsen empfiehlt, dass sich Vermittler ein Netzwerk an Experten zusammenstellen, die dabei helfen, dass es gar nicht erst zu einer BU kommt.

 

Der 74 Jahre alte Landarzt Lothar Kruse spricht in seiner Praxis mit seinem Patienten Uwe Rzepka. Foto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB
Beispiel 2: Ärzte-Versorgung: Altersvorsorge/Kammerversorgung/Ärzteausschuss

Die standesrechtliche Versorgung der Kammerberufler ist für Versicherte wie Vermittler oft sehr schwer zu durchschauen. „Betreuende Vermittler brauchen für eine valide Beratung tiefes Wissen“, meint Lars Christiansen, der sich seit Jahren als Trainer und Coach mit Beratungskonzepten für Kammerberufler beschäftigt. Denn die Unterschiede in den Leistungsdetails der 18 Ärzteversorgungen seien sehr groß. Das gelte, so der Experte, ebenso für Zahnärzte sowie alle anderen Kammerberufe.

Den Ratings zufolge erscheinen viele BU-Lösungen weitgehend gleich: Haufenweise 5 Sterne wiegen Vermittler in Sicherheit. Doch Ratings verstellen häufig den Blick auf die spezifischen Bedürfnisse der Heilberufler, die sowohl systemischer als auch regionaler Natur sein können. Denn die Versorgungswerke funktionieren nach unterschiedlichen Satzungen, die Christiansen für Vermittler aufbereitet hat.

Im Beratungsprozess sei an zwei entscheidenden Stellen besondere Vorsicht geboten:

  • Bei der Berücksichtigung der bestehenden Versorgungsansprüche im Berufsunfähigkeitsfall
  • und bei der Wahl der ergänzenden privaten Absicherung.

Umorganisation, Leitungskürzungen, Berufsverbot: An Beispielen der Leistungsprüfung wird deutlich, wie stark diese hinter den 5-Sterne-Standards zurückbleibt. Und ob eine konkrete Tätigkeit einer mindestens 50-prozentige Beeinträchtigung entspricht, ist bei 36 ärztlichen Fachrichtungen und zig Unterdisziplinen im normalen Verfahren kaum einvernehmlich festzustellen.

Diesem garantierten Ärger kann ein Vermittler vorbeugen, indem sein Tarif die neutrale Instanz eines Ärzteausschusses vorsieht, der diese entscheidenden Frage zeitnah ohne den bei Ärzten meist unendlich langen Rechtsweg entscheidet. Natürlich gibt es spezielle Konzepte, die die Klippen der Kammerversorgung angemessen berücksichtigen.

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