- Von René Weihrauch
- 20.05.2025 um 08:46
Wie bei so vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch bei der Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche: Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Eltern, die ihre Kinder darüber hinaus absichern wollen, können dies optimalerweise im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Kinder machen (oder falls das nicht möglich ist, eine private Zahnzusatzversicherung abschließen).
Fehlstellungen bei Kieferorthopädie in fünf Gruppen unterteilt
Der Hintergrund: Zahnfehlstellungen sind medizinisch in fünf genau definierte Schwergrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG 1 und 2 umfassen leichte Fehlstellungen, deren Behandlung „nur“ ästhetisch geboten oder allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch sinnvoll sind. Da aber keine medizinische Notwendigkeit besteht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für solche Behandlungen nicht. Erst bei starken bis sehr starken Fehlstellungen der Gruppen 3 bis 5 zahlt die GKV. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen zum Beispiel obere Schneidezähne einen knappen Zentimeter vorstehen (KIG 4) oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte besteht (KIG 5).
Geleistet wird in Regel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Eltern müssen mit 10 bis 20 Prozent in Vorleistung treten, die die Kasse nach Beendigung der Behandlung erstattet. Und: Die GKV-Leistungen für Kieferorthopädie decken lediglich die Regelversorgung ab. Mehrkosten, etwa für zahnfarbene Brackets oder extra elastische Bögen, müssen Eltern selbst tragen.

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PKV für Familien mit Kindern – deshalb ist sie so wertvoll
Kieferorthopädie kostet oft tausende Euro
Um sich gegen hohe Ausgaben abzusichern, ist eine PKV mit einem leistungsstarken Zahnmedizintarif deshalb in den meisten Fällen zu empfehlen. Sie erstattet bis zu 100 Prozent, oft selbst dann, wenn es lediglich ästhetische Gründe für die Behandlung gibt. Auch hier können die Kosten bereits mehrere tausend Euro betragen. Neben Premiumtarifen mit einer vollen Kostenerstattung gibt es auch günstigere Policen, die unterschiedlich hohe Eigenanteile vorsehen.
Bitte beachten: Auch Premiumtarife sind in der Regel bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gedeckelt. Hier sollten Makler ihren Kunden eine Lösung mit möglichst weit reichendem Schutz empfehlen. Und: Vor Behandlungsbeginn sollte für alle Fälle eine Erstattungszusage des Versicherers eingeholt werden.

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