Alles eine Frage der richtigen Berechnung: Ein Kind übt am Rechenschieber. © picture alliance / dpa-tmn | Florian Schuh
  • Von Sabine Groth
  • 25.04.2023 um 14:42
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Sollte der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale weiter steigen, hat das auch Auswirkungen auf den langfristigen Vermögensaufbau über die Fonds-Direktanlage. Eine wichtige Rolle dabei spielt Einsteins Weltwunder. Lesen Sie dazu den vierten Teil unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“

Seit 2018 verkündet das Bundesfinanzministerium jedes Jahr Anfang Januar einen Basiszins. Dieser wird zur Berechnung der Vorabpauschale für Fondsanleger eingesetzt (mehr dazu siehe Teil 2 der Serie). Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet.

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Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern

Bei der ersten Feststellung lag der für Fondsanleger relevante Basiszins bei 0,87 Prozent, in den Folgejahren ist er sukzessive gefallen. 2021 und 2022 ist er gar ins Negative gerutscht und die Vorabpauschale damit ausgefallen. Dann kam die Inflation und mit ihr die Zinswende. Entsprechend stieg der Basiszins 2023 auf 2,55 Prozent pro Jahr. Solange die Märkte und damit viele Fonds dieses Jahr nicht ins Minus rutschen, müssen sich Fondsanleger also 2024 erstmals auf höhere Vorabpauschalen und somit einen niedrigeren Zinseszins-Effekt einstellen.

Welche Rolle der Sparerfreibetrag spielt

Aber ist das so schlimm, wie es sich anhört? Nicht, solange der jährliche Sparerfreibetrag von 1.000 Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner 2.000 Euro) durch die Vorabpauschalen und andere Kapitalerträge nicht überschritten wird. Dann ist die Vorabpauschale sogar von Vorteil, da der Anleger so seinen jährlichen Freibetrag nutzen kann und am Ende bei Verkauf die Steuerlast nicht so hoch ausfällt, als wenn er während der Haltedauer noch gar nichts versteuert hätte.

Anders ist dies jedoch, wenn der Freibetrag überschritten und der Anleger tatsächlich zur Kasse gebeten wird. Dann belastet ein hoher Basiszins das Anlageergebnis, vor allem wenn es um den langfristigen Vermögensbau für die Altersvorsorge geht. Und dass, obwohl die Gesamtsteuerlast der Anlage gar nicht steigt. Aber Geld, das frühzeitig an den Fiskus geht, kann sich nicht mehr am Kapitalmarkt vermehren und den für die langfristige Geldanlage so wichtigen Faktor „Zeit“ nutzen. Auch hier kann es somit ein Vorteil sein, seine Geldanlage zu splitten.

Mit der Fonds-Direktanlage muss jeder Sparer die Vorabpauschale leisten und kann den Freibetrag nutzen. Kombiniert man dies mit einer Anlage ohne Vorabpauschale (z.B. Fondspolice) kann eine Kombination den Zinseszins-Effekt und die Nutzung des Freibetrages kombinieren. Als Daumenregel kann dabei gelten, dass Depotguthaben in Aktienfonds über 80.000 Euro Kurswert je Steuerpflichtigem besser in der Fondspolice aufgehoben sind. Bei Renten- oder Mischfonds gilt dies schon ab ca. 60.000 Euro.

Wie stark sich der Verlust des Zinseszinseffekts, den Albert Einstein einst als achtes Weltwunder bezeichnet haben soll, durch die jährliche Vorab-Steuerlast auswirken kann, zeigt eine Beispielrechnung.

Beispielrechnung: Je höher der Basiszins, desto schlechter das Anlageergebnis

Mithilfe eines hauseigenen Tools hat Helvetia Leben errechnet, wie für Altersvorsorgesparer die Höhe des Basiszinses die spätere Auszahlung beeinflusst. Vorgaben: Laufzeit: 37 Jahre, Monatsbeitrag: 250 Euro, erwartete Rendite (berechnet nach BVI-Methode): 6 Prozent pro Jahr, drei Fondswechsel während der Laufzeit, jährlicher Sparerfreibetrag: 1.000 Euro.

Würde der aktuelle Basiszins von 2,55 Prozent über die gesamte Laufzeit gelten, hätte der Kunde am Ende der Laufzeit nach Steuern ein Vermögen von rund 285.800 Euro. Unterstellt man hingegen einen Basiszins von 3,0 Prozent, läge die Kapitalauszahlung bei rund 283.200 Euro. Und ein Basiszins von 4 Prozent würde das Ergebnis sogar auf zirka 276.800 Euro schmälern.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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