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Hans-Peter Schwintowski und Hans-Jürgen Papier (re.): Die beiden Rechtsprofessoren kritisieren in ihren Gutachten den geplanten Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen als „willkürlichen Aktionismus“. © BFV
  • Von Redaktion
  • 12.02.2019 um 11:44
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Derzeit kursieren Plänen, die Provisionen beim Vertrieb von Lebensversicherungen in Deutschland zu begrenzen. Solch ein Provisionsdeckel wäre rechtlich allerdings unzulässig, argumentieren die Rechtsexperten Hans-Jürgen Papier und Hans-Peter Schwintowski in einem neuen Gutachten.

Verstoß gegen EU-Dienstleistungsfreiheit

In einem weiteren Rechtsgutachten über die „Europarechtliche Zulässigkeit eines Provisionsdeckels in der Deutschen Lebensversicherung“ begründet der unter anderem auf das Privatversicherungsrecht spezialisierte Wissenschaftler Hans-Peter Schwintowski, warum „der geplante Preisdeckel gegen die in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierte Dienstleistungsfreiheit verstoßen“ würde.

Es seien auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, „dass ein solcher Preisdeckel im zwingenden Allgemeininteresse notwendig sein sollte“. Zudem würde der Provisionsdeckel „gegen zwingende Allgemeininteressen verstoßen, da er in die Produktgestaltungsfreiheit der Versicherer ohne Sachgrund eingreifen würde und zugleich eine Qualitätsabwärtsspirale sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittlern auslösen würde“.

Der Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin berücksichtigt in seinem Gutachten auch die jüngste Regulierung durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) und kommt zu dem Ergebnis: „Die IDD enthält keinerlei Regelungen, die es rechtfertigen würden, die Vertriebsentgelte für alle Vermittlertypen bei Lebensversicherungen jeder Art der Höhe nach zu deckeln.“

Branchenverbände bekämpfen Provisionsdeckel

Die Rechtsgutachten wurden auf Veranlassung deutscher Vermittlerverbände erstellt. Dies sind der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Die Branchenvertreter wollen sich auch bei den künftigen Diskussionen um LV-Provisionen aktiv einbringen.

Es wird keinen Provisionsdeckel geben“, erwartet AfW-Vorstand Norman Wirth. „Weiter an den Plänen festzuhalten, hieße den Versuch eines Verfassungsbruchs zu starten und gegen europarechtliche Vorgaben zu verstoßen.“ Und für Votum-Vorstand Martin Klein zeigen die Gutachten, „dass der beabsichtigte massive Eingriff in die freie Preisbildung als Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ohne Rechtsgrundlage“ erfolge.

Neben den juristischen Bedenken warnen die Verbände auch vor negativen Folgen für die Altersvorsorge vieler Menschen in Deutschland. Der Provisionsdeckel gefährde den wichtigen Berufsstand der Versicherungsvermittler, führe zu geringerer Beratung und erschwere Verbrauchern den Zugang zur notwendigen Versicherungs- und Finanzberatung, warnen die Branchenverbände in einer gemeinsamen Erklärung.

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