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Die europäische Kommission (Berlaymont-Gebäude) in Brüssel. "Ein großer Fehler war der Wegfall der präventiven Bedingungs- und Tarifkontrolle und damit verbunden die Schaffung eines europäischen Versicherungsbinnenmarktes", meint Versicherungsmakler Klaus Höfler. © dpa/picture alliance
  • Von Klaus Höfler
  • 25.04.2018 um 15:45
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Die Debatte um eine mögliche Begrenzung der Provisionen in der Lebensversicherung bereitet vielen Maklern Kopfzerbrechen. Klar ist: Um das Image der provisionsbasierten Entlohnung für eine Beratung zum Thema Versicherungen steht es nicht zum Besten. Höchste Zeit für eine Ehrenrettung der Provisionsberatung, findet Versicherungsmakler Klaus Höfler.

Honorarberatung würde zusätzlichen Kostendruck erzeugen, weil ich mich als Honorarberater zusätzlich mit Rechnungswesen beschäftigen, und mindestens eine weitere Vollzeitkraft einstellen müsste. Diese Kosten könnten wir unseren Privatkunden jedenfalls nicht in Rechnung stellen. Sie würden uns scharenweise davonlaufen.

Da unser Maklerunternehmen aus Überzeugung insbesondere Privatkunden betreut, müssten wir wohl unsere Beratertätigkeit nach fünfunddreißig Berufsjahren aufgeben und unser Personal entlassen.

Das nun ausgerechnet die Urheber dieser Misere provisionsbasierte Beratung verteufeln ist unerträglich. Meines Erachtens wird hier lediglich die nächste „Sau durchs Dorf“ getrieben.

Honorarberatung wird weder die Beratungsqualität verbessern noch zur Verdrängung monetärer Interessen führen.

Folgendes Beispiel zeigt, dass auch Honorarberatung nicht die heilsbringende Wirkung entfalten wird, wie sich das manche so vorstellen:

Einem privat krankenversicherten Kunden wurde von einem Honorarberater erklärt, er könne mit seiner Hilfe die Beiträge zur Krankenversicherung erheblich reduzieren. Er, der Berater, verfüge über „Sonderkonditionen“, welche nur er mit dem Versicherer ausgehandelt habe.

Daraufhin wurde dem Kunden ein Beitragsvergleich des amtierenden Versicherers übermittelt. Durch Umstellung auf einen Tarif mit Selbstbeteiligung lag die monatliche Beitragsersparnis bei etwa 100 Euro monatlich. Leistung des Honorarberaters war die Anforderung eines Beitragsvergleiches beim amtierenden Krankenversicherer. Diese Dienstleistung hätten wir, aber auch der Versicherer, kostenlos erbracht. Der Honorarberater hingegen berechnete für seine mehr als fragwürdige Leistung 1.800 Euro.

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