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  • Von Redaktion
  • 20.07.2015 um 13:56
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Viele Anwendungen von Unternehmen der Finanztechnologie (Fintech) stehen aktuell im Fokus von Kunden und Medien: Appsichern, Community Life und Clark sind nur drei von diversen Angeboten für Versicherungen im Appstore. Dabei heißt es oft, der Markt sei überreguliert. Wo also genau greift die Regulierung bei diesen Start-ups ein?

Zunächst einmal benötigt jeder, der in Deutschland Versicherungen verkaufen möchte, eine Registrierung bei der IHK. Allerdings gilt diese nur für den gewerbstätig Handelnden. Das bezieht sich also nur auf aktive Vermittler. Angestellte, Bagatellvermittler und Bestandspfleger benötigen ebenso wenig wie Tippgeber eine Registrierung.

Im Alltag bedeutet das eine rechtliche Grauzone: So dürften Angestellte Auskunft zu Versicherungen geben ohne eine entsprechende Sachkunde nachweisen zu müssen. Die Gewerbsmäßigkeit des Versicherungsvertriebs ist, wenn man dem Merkblatt zur Registrierung als Versicherungsvermittler der IHK Köln folgt, an die Auskehrung von Provisionen gebunden. So haben alle Apps in der Regel als Unternehmen eine Registrierung als Versicherungsvermittler. Diese kann unter http://www.vermittlerregister.info recherchiert werden.

Oft hilft nur das Impressum weiter

Dabei ist der Sachkundenachweis je nach Firmierung von lediglich einer Person zu erbringen. Diese wird jedoch nicht ausschließlich verantwortlich für die Abwicklung des Geschäfts sein. Ebenso wenig ist die eindeutige Zuordnung zwischen Anbieter und der Registrierung im Versicherungsvermittlerregister möglich: Oft hilft erst der Blick ins Impressum weiter. So gehört „Appsichern“ zur Registrierung von „SituatiVE“.

Anders ist das bei Knip und Clark. Dort hat jeweils der Gründer auch eine Registrierung beantragt und erhalten. Diese Grauzone hat die IHK bislang ebenso wenig erkannt wie die Politik. Hier scheint aus Sicht der Regulierungsbehörden ein dringendes Interesse zur Nachregulierung zu entstehen, um das Eigeninteresse von Transparenz im Vermittlermarkt aufrecht zu erhalten.

Die App als alleiniger Ansprechpartner

Zudem regelt die Vollmacht des Kunden für Vermittler deren Handlungsmöglichkeiten: Ob beispielsweise Vertragsänderungen möglich sind, ist in der Vollmacht geregelt. Dabei zeugt die Vertriebspraxis von einer anderen Realität: Ein gutes Beispiel ist die von Check24 und Rocket Internet in der letzten Finanzierungsrunde mit großen Zuschüssen ausgestattete App Safe.

So willigt der Kunde nach Eingabe seiner Daten ein, dass Safe die Betreuung seiner Verträge übernimmt. Ob dem Kunden damit klar ist, dass Safe nun für alle Versicherungsfragen künftig der Ansprechpartner ist, darf bezweifelt werden. Genau diese Lücken sind es, welche die Apps dazu befähigen, Kunden schnell und unproblematisch vom Gebrauch ihrer Dienstleistung zu überzeugen.

Führt man diese Argumente auf die eingangs skizzierte Frage zurück, zeigen sich die Lücken der Regulierung. So sind nicht nur Unternehmen und Vermittler bislang nicht auf Apps eingerichtet, sondern auch die Regulierungsbehörden haben ein Zusammenwirken zwischen Realität der Arbeit und ergriffenen Maßnahmen beziehungsweise der sich daraus ergebenden Lücken noch nicht erkannt.

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