- Von Lorenz Klein
- 02.05.2022 um 14:55
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2023 eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro erwartet, in der Pflegeversicherung könnte dann ein Loch von mindestens 2,5 Milliarden Euro klaffen, wie jüngste Expertenschätzungen ergaben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Versicherten deshalb auf Steigerungen der Beitragssätze vorbereitet (wir berichteten).
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Beim Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hält man das für keine gute Idee, denn schon jetzt würden die Verbraucherinnen und Verbraucher von den steigenden Preisen in vielen Lebensbereichen „sehr stark belastet“, wie es in einer Mitteilung hieß. Damit sie ab 2023 nicht auch noch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung oder gar höhere Zuzahlungen und Eigenanteile schultern müssten, müsse die Bundesregierung jetzt „die richtigen Weichen stellen“, forderte VZBV-Vorständin Jutta Gurkmann in der Stellungnahme.
VZBV will Leistungssätze zur Pflege an die Inflationsrate koppeln
Wie diese Weichen aus ihrer Sicht zu stellen seien, erläuterte Gurkmann ebenfalls: So würden mit den Beiträgen zur GKV „eine Vielzahl von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben finanziert“, wie etwa die Familienversicherung und Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Derartige „solidarische Aufgaben“ sollten der VZBV-Vorständin zufolge nicht länger aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern dauerhaft aus Steuermitteln finanziert werden. Auch im Arzneimittelbereich gibt es laut Gurkmann große Einsparpotenziale zur Entlastung der Krankenkassen. Diese bestünden in der Absenkung der Mehrwertsteuer, die rückwirkende Geltendmachung des Erstattungspreises für neu zugelassene Arzneimittel sowie in der Fortführung des Preismoratoriums.
Darüber hinaus benötige auch die gesetzliche Pflegeversicherung einen höheren Steuerzuschuss, um Beitragssprünge zu vermeiden, so Gurkmann weiter. „Versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten vom Bund übernommen werden“, fordert die Verbraucherschützerin. Den Beitragssteigerungen entgegenwirken würde zudem eine Umwidmung der Mittel aus dem Pflegevorsorgefonds. Zusätzlich benötigten die Versicherten und die Pflegebedürftigen eine verbindliche, gesetzlich festgeschriebene, jährliche Dynamisierungsregel für die Leistungssätze zur Pflege. „Diese sollte sich an der Inflationsrate und an der Entwicklung der Bruttoreallöhne orientieren“, so Gurkmann.
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