- Von Achim Nixdorf
- 13.11.2020 um 16:16
Der AOK-Bundesverband warnt vor einer drastischen Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags für 2022 nach der Bundestagswahl. „Ohne Gegensteuern droht dann ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 auf 2,5 Prozent“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes, Martin Litsch, der „Augsburger Allgemeinen“.
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Der für das kommende Jahr verabredete Bundeszuschuss von rund 5 Milliarden Euro reicht nach Ansicht von Litsch bei weitem nicht aus, um die vorhergesagte Finanzlücke von mehr als 16 Milliarden Euro zu schließen. „Die Koalition will das Milliardenloch zu mehr als zwei Dritteln mit dem Geld der Beitragszahler stopfen, indem die Krankenkassen geschröpft werden und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht wird“, zitiert ihn die „Augsburger Allgemeine“ weiter.
Mehr Kosten, weniger Einnahmen
Die Pandemie treffe die Kassen derzeit doppelt – einerseits durch zusätzliche Kosten zur Bewältigung der Krise, andererseits durch ausbleibende Beitragseinnahmen infolge des Konjunktureinbruchs. Die geplante Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für 2021 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent werde deshalb voraussichtlich nicht reichen. Schon jetzt müssten die Kassen auf ihre Rücklagen zurückgreifen.
Litsch kritisiert, dass die Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise einseitig den gesetzlichen Krankenkassen aufgebürdet würden. So laufe etwa die Finanzierung der zusätzlichen Intensivbetten, des Bonus für Pflegekräfte und der Covid-19-Testungen nach wie vor allein auf Rechnung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei handele es sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die der Staat aufzukommen habe. Auch müssten sich die privaten Krankenversicherer stärker an den Folgekosten der Pandemie beteiligen.
Höhere Beiträge führen zu Einkommenseinbußen
Sollte es zu der befürchteten Verdoppelung des Zusatzbeitrages kommen, würde das für viele Kassenversicherte den Großteil möglicher Lohn- und Rentenerhöhungen auffressen und die Lohnnebenkosten für Unternehmen erhöhen, befürchtet Litsch.
Die Finanzierung der Krankenkassen erfolgt zum einen über einen gesetzlich fixierten Beitragssatz und – sollte dieser nicht ausreichen – über Zusatzbeiträge, die von den einzelnen Krankenversicherungen selber festgelegt werden können. Beide Beitragsarten werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent.
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