Beratungsgespräch: Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Besteuerung von Lebensversicherungen wichtig. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 10.05.2023 um 11:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Steuerfreiheit, Halbeinkünfteverfahren, Abgeltungsteuer – wie Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen zu versteuern sind, hängt von der Ausgestaltung der Verträge ab und vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Eine Übersicht.

Im Herbst 2004 herrschte mal wieder Schlussverkaufs-Stimmung im Lebensversicherungsmarkt. Diesmal war nicht wie beispielweise im Jahr 2000 die Absenkung des Höchstrechnungszinses der Auslöser, sondern das Alterseinkünftegesetz. Der darin festgeschriebene Verlust der Steuerfreiheit für Lebensversicherungen lieferte ein gutes Verkaufsargument für den Abschluss einer Police vor dem Jahreswechsel.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig! – Teil 1

Was bei einem Fondswechsel zu beachten ist

Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – So entscheiden Sie richtig! – Teil 2

Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?

Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – So entscheiden Sie richtig! – Teil 3

Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern

Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gelten neue Steuerregeln, die später nochmals angepasst wurden. Die Folge: Kapitalauszahlungen aus den aktuell rund 87 Millionen laufenden Lebensversicherungsverträgen werden unterschiedlich besteuert. Für Versicherte ist es daher wichtig zu wissen, seit wann ihr Vertrag läuft.

Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden

Liegt das Abschlussdatum vor 2005, können sich die Kunden höchstwahrscheinlich über eine steuerfreie Kapitalauszahlung freuen – egal ob aus einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, egal ob es sich um eine klassische deckungsstockbasierte Anlage oder eine Fondspolice handelt. Nur ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es muss mindestens über fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt worden sein, die Police muss mindestens zwölf Jahre laufen, und bei der Kapitallebensversicherung muss der Todesfallschutz bei mindestens 60 Prozent der Beiträge liegen.

Da die Steuerfreiheit der Erträge damals ein wichtiges Verkaufsargument war, sind die meisten Policen entsprechend ausgestattet. Und da wir mittlerweile im Jahr 2023 angekommen sind, ist bei allen Verträgen die zwölfjährige Laufzeit erreicht, so dass eine vorzeitige Kündigung mit steuerfreier Auszahlung möglich wäre. Empfehlenswerter dürfte es jedoch in vielen Fällen sein, die Steuerfreiheit weiter zu nutzen.

Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden

Bei Neuverträgen ab 2005 sind Kapitalauszahlungen grundsätzlich zu versteuern. Allerdings werden Policen, die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, bevorzugt behandelt. Die fünfjährige Einzahlungsdauerpflicht wurde abgeschafft, dafür wurde ein Mindestalter eingeführt. Bei Kapitalauszahlung müssen Kunden das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Vertragsabschluss ab 2012 liegt das erforderliche Alter bei 62 Jahren. Die Laufzeit muss weiterhin mindestens zwölf Jahre betragen. Verkürzt wird daher von der 12/60- respektive 12/62-Regel gesprochen. Bei Kapitallebensversicherungen ist zudem bei Neuverträgen ab dem 1. April 2009 ein Mindesttodesfallschutz in Höhe von 50 Prozent der Beiträge erforderlich.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Bei Kapitalauszahlungen ist der Unterschiedsbetrag – die Differenz zwischen den gezahlten Beiträgen und der Auszahlung – zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bei Fondspolicen kommt die Teilfreistellung hinzu: 15 Prozent der seit 2018 erzielten Erträge sind steuerfrei, soweit sie aus Investmentfonds stammen.

Abgeltungsteuer statt Steuervorteile

Werden die Voraussetzungen für die steuerlichen Vorteile nicht eingehalten, greift die Abgeltungsteuer. Die vollen Erträge sind dann mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Die Steuer führt der Versicherer automatisch ans Finanzamt ab. Achtung: Dies macht er bei allen Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Wer die 12/60- respektive 12/62-Regel erfüllt, kann sich dann über die Einkommenssteuererklärung die zu viel gezahlte Steuer zurückholen.

Zum Nachlesen: Unserer Serie „Fondspolice vs. Fonds-Direktanlage – so entscheiden Sie richtig!“

>> Hier geht es zu Teil 1: Was bei einem Fondswechsel zu beachten ist

>> Hier geht es zu Teil 2: Wie werden eigentlich Investmentfonds besteuert?

>> Hier geht es zu Teil 3: Wie unterschiedlich Steuern die Kapitalauszahlungen mindern

>> Hier geht es zu Teil 4: Wie ein hoher Basiszins Fondssparer belastet

>> Hier geht es zu Teil 5: Mit diesem Konzept bleiben Fondspolicen steuerfrei

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort