Frisör bei der Arbeit: Auch Menschen mit sehr niedrigem Einkommen sollen nach Plan des IVFP vorsorgen können © Orna Wachman / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 06.03.2023 um 16:50
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Wir bemühen ungern das sprachliche Bild des Paukenschlags – aber das hier ist einer. Denn das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat jetzt ein Konzept für die deutsche Altersvorsorge vorgelegt, das sich die Verantwortlichen in Berlin mal ansehen sollten. Es denkt manche Dinge neu, zum Beispiel die Riester-Rente.

Die so in die Moderne geholte ehemalige Riester-Rente könnte man in die Basisrente (also die Rürup-Rente) einfügen. Das würde alles noch einmal zusätzlich vereinfachen. Denn wohlgemerkt: Das IVFP hat nicht vor, alles neu zu erschaffen. Stattdessen will es vorhandene Strukturen nutzen – schließlich gibt es Systeme und Behörden ja schon. So könnte man zum Beispiel auch die Regelung, dass Riester-Sparer zum Ruhestandsbeginn 30 Prozent des Guthabens abrufen dürfen, problemlos auch in die Basisrente übernehmen. Das würde die wiederum noch flexibler und damit interessanter machen.

Private Altersvorsorge

Das IVFP hat in der sogenannten dritten Schicht ein Problem erkannt: Viele Vorsorger lassen sich zum Rentenbeginn vorsichtshalber das angesparte Guthaben als Komplettbetrag auszahlen (Kapitalauszahlung), weil sie ihre Restlebenserwartung nicht richtig einschätzen können.

Warum also genau diese Entscheidung nicht noch ein bisschen aufschieben und das Ganze viel flexibler gestalten? Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.

Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.

Halbeinkünfteverfahren auch für Investmentdepots

Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten (wie sie beispielsweise der Investmentverband BVI ins Rennen geschickt hat). Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Das hat der BVI wiederum so nicht vorgeschlagen.

Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.

Das komplette Konzeptpapier können Sie hier herunterladen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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