Wasser im Speicher einer Eisspeicherheizung: Indem es gefriert, setzt es so viel Energie frei, dass man damit ein Haus heizen kann © Viessmann Climate Solutions
  • Von Andreas Harms
  • 18.01.2023 um 08:39
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Bauen, heizen, Strom verbrauchen – ein Viertel der Treibhausgase in Deutschland kommt aus Gebäuden. Moderne Techniken ändern das und sorgen dafür, dass die Heizung auch dann noch läuft, wenn das Erdgas mal knapp wird. Wir zeigen, was schon geht, wie das geht, wie der Staat es fördert und wie Versicherer darauf reagieren.

Knackpunkt ist nämlich, dass die klimafreundliche Bauart teurer ist als die herkömmliche. Allein den Unterschied zwischen einem EH 40 und einem EH 55 beziffert der Kreditvermittler Dr. Klein mit ungefähr 10 bis 15 Prozent. Doch das scheint nur die eine Seite der Medaille zu sein, die andere sind die besser handhabbaren Materialien. „Achten Bauherren auf die Baubiologie, mögen die Wiederherstellungskosten im Schadensfall höher ausfallen, die Kosten für die Entsorgung fallen jedoch deutlich niedriger aus“, sagt Marcus Reichenberg, Geschäftsführer der Greensurance Stiftung. Und er wäre sogar dafür, dass für klimafreundliche Häuser die Prämien bei Gebäude- und Hausratpolicen niedriger ausfallen als für jene, die den Klimawandel weiter beschleunigen. Denn der Klimawandel stehe ja in direktem Zusammenhang mit steigenden Schadenzahlen und -summen.

Vieles hängt von den Umständen ab und vor allem davon, welche Techniken Hausbesitzer überhaupt benutzen. Nur ein Fehler könnte teuer werden: Einfach schweigen. „Die Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an einer Solaranlage auf dem Dach mit ab, beispielsweise die klassischen Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag und Sturm“, sagt Daniel Regensburger, Geschäftsführer der Pangaea Life. „Allerdings muss man die Anlage dem Versicherer unbedingt melden.“ Solche Anlagen gelten als sogenannte Gefahren- oder Summenerhöhung, wegen der der Versicherer die bestehenden Risiken neu kalkulieren muss.

Neue Tarife decken sogar Speicherbrand ab

Nun bringt Solartechnik aber noch einige andere Risiken mit sich, weshalb eine zusätzliche Elektronik- oder Photovoltaikversicherung sinnvoll ist. „Sie zahlt zum Beispiel bei Bedienungsfehlern, Vandalismus und Diebstahl und beinhaltet auch den Ertragsausfall der Anlage“, berichtet Regensburger. Und in neuen Elektroniktarifen sei sogar der Fall abgedeckt, dass eingebaute Energiespeicher in Brand geraten.

Einen speziellen Tipp hat Domcura-Mann Schumacher: „Wichtig wäre eine Deckung der Unbenannten Gefahren. Dabei handelt es sich um einen Schutz für Schäden, die in der Grunddeckung weder benannt noch ausgeschlossen werden und die auch nicht über zusätzliche Leistungen abgedeckt sind.“ Darüber hinaus sollte man bei Solaranlagen über eine Ertragsausfallversicherung nachdenken. Die würde einspringen, sobald die Anlage ausfällt und man keinen überflüssigen Strom mehr ins Netzt speisen kann. Durch die Deckungserweiterung „Mehrkosten für Primärenergie“ würden man sogar noch das Geld dafür erhalten, dass man plötzlich selbst Strom beim Versorger kaufen muss.

Mit Wärmepumpen indes hat sich der Versicherungsmakler Misch & Wipprecht auseinandergesetzt. „Die sind freilich gegen die herkömmlichen Gefahren mitversichert, also gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Und, sofern Sie das mitversichert haben, auch gegen Überflutung“, heißt es schon mal beruhigend in einem Online-Beitrag. Doch weil Wärmepumpen außerhalb des Hauses stehen, kann man sie auch klauen oder zerstören. Für solche Fälle sollte man eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit einschließen, wenn der Versicherer das anbietet. Gegebenenfalls müsse man die Anlage als Wert anzeigen und dann eine Klausel gegen weitere Gefahren in den Vertrag aufnehmen lassen. Wenn der Anbieter aber nicht mitspielt, könne man auf eine Elektronikversicherung allein für die Wärmepumpe zurückgreifen, heißt es weiter.

Gips statt Erdwärme

Doch es fallen auch Dinge weg. Im Gegenzug kann man nämlich zum Beispiel die Gewässerschadenhaftpflicht für unterirdische Heizöltanks getrost kündigen, wie Greensurance-Mann Reichenberg anmerkt.

Ein Sonderfall tritt übrigens dann ein, wenn die Heizung mit Erdwärme laufen soll, und ein Unternehmen dafür bohren muss. Sollte dabei die Erde beben, einsinken oder rutschen oder Gas austreten, greift eine Bohrlochversicherung und zahlt Schäden – auch bei Nachbarn. Das gilt übrigens auch, wenn ein Brunnen gebohrt wird.

Was nämlich im Extremfall passieren kann, erlebte das Dorf Staufen in Baden-Württemberg. Im Jahr 2007 bohrte man dort nach Erdwärme, traf aber auf eine Schicht, die sich zusammen mit Grundwasser in Gips verwandelt. Jahrelang hob und verschob sich die Erde. Über 270 Häuser wurden beschädigt, die Kosten betrugen mehr als 50 Millionen Euro. Zehn Jahre später bekam die Stadt von den Bohrfirmen rund 1,2 Millionen Euro als Entschädigung. Das tut der Notwendigkeit alternativer Heizmethoden zwar keinen Abbruch, Vorsicht kann aber nicht schaden.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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