- Von Andreas Harms
- 25.05.2023 um 13:32
Allerdings hat die Sache trotzdem einen Haken, denn auch die Continentale muss ja die lebenslange Rente irgendwie hinbekommen. Deshalb bestimmt sie selbst, in welchem Verhältnis das Investment- und das Sicherungsvermögen im Gesamtvermögen zueinander stehen. Läuft es an der Börse mal schlecht, „kann es aufgrund des Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens im Rentenbezug erforderlich sein, dass wir einen Teil des Fondsguthabens im Rentenbezug in das Absicherungsguthaben im Rentenbezug umschichten müssen“, heißt es in den Bedingungen. Umgekehrt: Läuft es an der Börse gut, schichtet der Versicherer zurück in den Markt. Im Extremfall kann das Vermögen komplett aus Aktien- oder aber komplett aus Sicherungsvermögen bestehen.
Sicheres System, aber mit Mängeln
Dieser Ansatz hört auf den schönen Namen Constant Proportion Portfolio Insurance (CPPI). Zuweilen kommt noch ein I für Individual davor. Vorteil: Er ist sehr sicher. Nachteil: Es kostet einen Haufen Rendite, weil es noch nie eine gute Idee war, mitten im Crash noch zu verkaufen. Eigentlich sollte man nachkaufen, wenn es gekracht hat, und eher verkaufen, wenn es gut lief. CPPI macht es aber genau umgekehrt.
Wie fein sich die Angebote zuweilen unterscheiden, zeigt ein Vergleich mit der Genius Privatrente der Württembergischen. Wählt man dort die fondsgebundene Rente, geht ein Teil des Vermögens in einen Wertsicherungsfonds. Dann setzt sich die Rente wieder aus einer Garantie- und einer Überschuss-aus-dem-Fonds-Rente zusammen – ebenfalls jedes Jahr neu ermittelt. Der Wertsicherungsfonds funktioniert im Prinzip wie das CPPI-System der Continentalen. Nur dass alles in einem einzigen Wertsicherungsfonds stattfindet, über den die Württembergische wacht. Dafür stellt sie in einem Zusatz sicher, dass die Gesamtrente gegenüber dem Vorjahr nie mehr als 3 Prozent fallen darf. Auch wenn es auf dem Börsenparkett noch so mies läuft.
Nun muss man aber festhalten: Mit einer echten Aktienrente hat das alles nicht allzu viel zu tun. Weshalb sich Nico Hüsch zum Beispiel für solche Modelle auch nicht sonderlich begeistern kann. Der Geschäftsführer des gleichnamigen Versicherungsmaklers aus Hamburg bevorzugt es deshalb, wenn seine Kunden die Rentenphase möglichst spät antreten. „Man kann das Guthaben ja noch liegen lassen und bei Bedarf darüber verfügen. Meistens bis zu einem Alter von 85 Jahren“, sagt Hüsch. Wobei erste Versicherer diese Spanne sogar schon bis 88 Jahre ausdehnen. Was dann übrig ist, schichten Hüschs Kunden entweder in ein separates Wertpapierdepot um (und beenden damit den Versicherungsvertrag), oder sie treten doch die lebenslange Rente an. Die könnte dann trotz der Entnahmen ansehnlich ausfallen, schließlich hat auch die statistische Restlebenszeit kräftig abgenommen.
Nur begrenzt freie (Anlage-)Hand
Ein Vorreiter in diese Richtung ist die Swiss Life mit ihrem Tarif Investo, bei dem man sich erst mit 88 Jahren endgültig entscheiden muss, ob man Vermögen oder Rente will. Bis dahin kann man das Geld in den Fonds liegenlassen oder teilweise oder komplett verrenten. Sobald man einen Teil des Guthabens verrentet, teilt Swiss Life ihn auf ein Basis-, ein zentrales und ein ergänzendes Investment auf. Das Basisinvestment bezeichnet Swiss Life als risikofrei. Es soll wie auch anderswo sicherstellen, dass die Garantierente nicht gefährdet ist.

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