Martin Doppler, Berater bei MLP © MLP
  • Von Oliver Lepold
  • 13.07.2018 um 09:07
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Worauf kommt es bei der Ruhestandsplanung in der Praxis an? Martin Doppler ist zertifizierter Ruhestandsplaner (FH) und langjähriger Berater bei MLP. Im Interview mit Pfefferminzia erklärt er, wie er in der Beratung vorgeht, wo die Grenze zur Rechtsberatung liegt, den richtigen Umgang mit einem Testament und den wichtigen Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht.

Und die Haftungsfalle Rechtsberatung?

In Erbfragen gibt es sehr große Wissensdefizite. Viele Kunden stellen sich etwas vor, was der Rechtswirklichkeit nicht entspricht. Als Berater dürfen Sie die Grenze zur Rechtsberatung nicht überschreiten, daher beziehe ich stets rechtzeitig den Steuerberater und wenn nötig auch den Anwalt des Kunden als Partner in die Ruhestandsplanung mit ein. Gemeinsam bilden wir dann diverse Entnahmeszenarien ab. Mit einer Art Probe-Steuererklärung zum Ruhestandszeitpunkt wird dem Mandanten erklärt, welche Einnahmen er nach Steuern lebenslang haben wird. Für die Ausgaben haben wir liquides Kapital, in verschiedenen Töpfen verteilt. Die Planung umfasst alle Eventualitäten im Ruhestand. Wir brauchen dazu auch ein Testament. 50 Prozent aller privaten Testamente haben nach Aussage von Anwälten Fehler und sind anfechtbar. Wenn man hier falsch abbiegt, ist die Planung konterkariert. Wir brauchen unterstützende und schützende Maßnahmen, damit die Szenarien, die wir wirtschaftlich definiert haben, nicht gestört werden. Die Beseitigung von Störfaktoren ist daher sehr wichtig.

Haben Sie hier ein Beispiel?

Es müssen Lösungen vermieden werden, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind und durch die der Kunde sich in Situationen begibt, in denen er schlechte Karten hat. Viele möchten zum Beispiel ihre Immobilie an die Kinder übertragen und denken an ein Wohnrecht. Das ist Humbug. Wohnrecht heißt: ein Raum neben dem Heizungskeller. Was man stattdessen vereinbaren muss, ist ein Wohnungsrecht. Derjenige, der das Vermögen übertragen hat, hat im Fall der Fälle dann das Recht, dort seine Wohnung zu nehmen, wo er möchte und nicht da, wo Platz ist. Übersieht man solche Details, kann das desaströse Folgen haben.

Was muss ein Berater Ihrer Ansicht mitbringen, der sich auf Ruhestandsplanung spezialisieren möchte?

In jedem Fall eine große Fach- und Sachkenntnis und die Bereitschaft, sich stets weiterzubilden zum Wohle des Mandanten. Außerdem praktische Berufserfahrung. Sich alles anzulesen ist eine Sache, aber das dann in die konkrete Kundensituation zu transferieren ist etwas Anderes. Der Berater dient dem Kunden als Ruhestandsbuchhalter und -planer. Um diese Aufgabe optimal zu lösen, müssen Sie nicht nur herausfinden, was dem Kunden wichtig ist, sondern auch aus welchem Grund das so ist. Mitunter sind das sehr heikle Geschichten – dazu benötigen Sie empathische Fähigkeiten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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