Eine Mitarbeiterin bei der Qualitätskontrolle von Solarmodulen: Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch in der Versicherungsbranche immer mehr an Fahrt. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
  • Von Karen Schmidt
  • 28.01.2022 um 11:53
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Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und auch immer mehr Versicherungen springen auf diesen Zug auf. Nun hat die Europäische Union erste Anforderungen an nachhaltige Produkte skizziert. Wie diese aussehen und was „grüne“ Versicherungen danach können müssen, haben die Aktuare von Meyerthole, Siems, Kohlruss auf einer Pressekonferenz präsentiert.

Die Nachfrage nach nachhaltigen Versicherungen wächst. So zeigte eine Umfrage des Marktforschers Heute und Morgen aus dem Juni 2021, dass etwa im Bereich der Wohngebäudeversicherung 42 Prozent der Menschen bereit wären, bei sonst gleichen Konditionen ein nachhaltiges Produkt zu wählen. 85 Prozent der Befragten fanden konkrete nachhaltige Leistungen der Wohngebäudepolice „gut“ oder „begeisternd“.

Aber: Wie erkennt man denn Nachhaltigkeit bei einem Versicherungsprodukt? Dieser Frage widmeten sich die Experten der Aktuarvereinigung Meyerthole, Siems, Kohlruss (MSK) in einer Presseveranstaltung am Donnerstagmorgen. So ganz einfach sei diese Frage aktuell nicht zu beantworten, warfen die Aktuare gleich vorab ein. Denn: Es gebe hier schlicht noch keine klaren und einheitlichen Regeln. Zwar sei die Taxonomieverordnung der Europäischen Union Anfang des Jahres in Kraft getreten, die erste Definitionen liefert – hier gebe es aber noch Unklarheiten.

„Die Taxonomieverordnung behandelt bisher vor allem die ökologische Nachhaltigkeit – also Umweltziele“, erklärt Florian Bohl, aktuarieller Berater bei MSK mit dem Schwerpunkt Datenpooling, Tarifkalkulation und Naturgefahrenmodellierung. Andere Themen wie etwa soziale Nachhaltigkeit sollen noch folgen.

Beispiel Taxonomie-Ziel „Anpassung an den Klimawandel“ – was ist hier zu leisten?

Sechs Umweltziele habe die EU bisher definiert: Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz der Biodiversität, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Schutz von Meer- und Wasserressourcen, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel. Am Beispiel des Ziels „Anpassung an den Klimawandel“ spielte Bohl dann einmal durch, welche fünf Punkte konkret durchlaufen und geprüft werden müssten, damit ein Produkt oder eine Tätigkeit in dem Bereich mit der Taxonomie konform sei.

So müsse der Versicherer 1) eine Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von Klimarisiken einnehmen. Das heißt, so Bohl, dass die Versicherer modernste Modellierungstechniken verwenden müssten, die (a) die Risiken des Klimawandels angemessen widerspiegelten; (b) nicht nur auf historischen Trends beruhten und (c) zukunftsorientierte Szenarien umfassten. Und es müsse Anreize zur Risikominderung für den Versicherungsnehmer in Bezug auf Klimarisiken und Naturkatastrophen geben.

Zweitens müsse es ein hohes Leistungsniveau nach einer Katastrophe geben, drittens sollte es sich um innovative Versicherungslösungen handeln, viertens sei bei der Produktgestaltung auch auf Prävention zu achten. Heißt etwa, dass die Versicherten Boni für das Ergreifen von Präventivmaßnahmen bekommen, und dass die Versicherer Maßnahmen bereitstellen sollten, die Naturkatastrophen zu verhindern helfen oder davor schützen. Und fünftens schließlich müssten relevante Daten weitergegeben werden.

Seite 2: Welche nachhaltigen Versicherungsvarianten gibt es derzeit?

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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