Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.02.2017 um 09:49
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Wer länger als sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, bekommt als sozialversicherungspflichtiger Angestellter Krankengeld. Wer es dabei aber verpasst, seine Krankschreibung rechtzeitig zu verlängern, geht leer aus.

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