Beim Fensterreinigen kann es schnell zu einem Unfall kommen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 02.08.2016 um 12:40
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„10 Millionen Euro? Ist eine Deckungssumme in dieser Höhe nicht unrealistisch?“ Vermittler und Makler ernten bei der Beratung zur Unfallversicherung nicht selten skeptische Blicke. Dabei wird anhand anschaulicher Beispiele schnell klar, dass bei einem Unfall sehr wohl schnell hohe Summen zusammenkommen.

Diese schließt beispielsweise Sonderkonditionen für Auszubildende und Studierende sowie Jungakademiker/innen ein. Außerdem übernimmt sie Rooming-In-Leistungen: Eltern dürfen bis zu 4 Jahre lang ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr ins Krankenhaus begleiten. Darüber hinaus sind Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 50.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Im Comfort-Plus Paket liefert die Debeka auch eine Einmalzahlung bei Knochenbruch bis zu 2.000 Euro.

Nicht nur Extremsportler sollten auf Nummer sicher gehen

Laut Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich in Deutschland jedes Jahr gut 1,5 Millionen Sportunfälle. Zwar zahlen in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung akute Behandlungskosten, wie die Arzt- oder Klinikrechnung und in manchen Fällen auch Reha-Maßnahmen. Bei dauerhaften Folgeschäden wird es allerdings heikel. Dann greift in den überwiegenden Fällen nur die Unfallversicherung.

Daher sollten auch Freizeitsportler auf einen angemessenen Versicherungsschutz achten. Denn nicht bei allen Unfällen gibt es beispielsweise automatisch Ausgleichszahlungen. Aus diesem Grund raten die Experten, in den Unfallschutz auch die sogenannte Eigenbewegung  einzuschließen.

Verletzungen, die etwa durch das Umknicken passieren, sind nicht in jedem Vertrag enthalten. Für den vollen Schutz gilt daher, Vertragsbedingungen genau zu checken. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte entsprechend mehr investieren.

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Je höher die Versicherungssumme ist, desto teurer werde natürlich der Vertrag, weiß auch Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Als grobe Faustregel gilt: Bei 25 Prozent Invalidität sollten Versicherungsnehmer 25.000 Euro erhalten, bei 50 Prozent 100.000 Euro, und bei 100 Prozent seien 500.000 Euro angebracht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher Policen, bei denen die ausgezahlte Leistung stufenweise ansteigt. Bei schweren Folgeschäden bekämen Versicherungsnehmer dann ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungs-Grundsumme. Diese solle daher nicht zu gering ausfallen.

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