Der Bundesgerichtshof hat im Treuhänderstreit in der privaten Krankenversicherung Stellung bezogen und sich auf die Seite der Anbieter gestellt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.12.2018 um 15:53
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Der Bundesgerichtshof hat sich am Mittwoch mit dem Streit um mögliche unzulässige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) seitens der Axa befasst. Die Richter entschieden, dass Prämienerhöhungen in der PKV nicht automatisch deshalb unwirksam sind, nur weil ein Treuhänder möglicherweise nicht als unabhängig einzustufen ist. Hier kommen die Details.

Worum geht es bei dem Streit?

Ein Mann ist bei der Axa krankenversichert. 2012 und 2013 erhöht der Versicherer die Beiträge in diesen Tarifen, nach Zustimmung eines inzwischen verstorbenen Treuhänders.

Das hält der Versicherte nicht für richtig. In seinen Augen sei der Treuhänder nicht unabhängig im Sinne des Paragrafen 203 Absatz 2 Satz 1 VVG gewesen. Er habe über einen Zeitraum von 15 Jahren und auch im maßgeblichen Zeitraum schließlich alle von der Axa vorgenommenen Prämienanpassungen geprüft und mehr als 30 Prozent seiner Vergütung direkt von der Axa erhalten. Er sei damit befangen.

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Wären die Beitragserhöhungen unwirksam, könnten Privatversicherte für maximal zehn Jahre ihre zu viel gezahlten Prämien einschließlich Verzugszinsen zurückfordern. Dabei könne es sich um mehrere tausend Euro handeln.

Für die Branche könnte das erhebliche Folgen haben, weil auch andere Versicherungen bei Beitragsanpassungen Treuhänder eingesetzt haben.

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, die laut einer Pressemitteilung „eine große Anzahl von betroffenen Versicherungsnehmern“ zum Thema vertritt, geht von Rückzahlungsforderungen „in Millionen – oder gar Milliardenhöhe“ aus.

Die bisherige Rechtsprechung

Das Amtsgericht Potsdam folgte der Auffassung des Mannes (Aktenzeichen 29 C 122/16). Die Axa legte Berufung ein. Die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Potsdam wies die Berufung zurück (Aktenzeichen 6 S 80/16), erkannte dabei aber an, dass es hier einer Klärung auf höchstrichterlicher Eben bedürfe. Daraufhin legte die Axa Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Zwischenzeitlich befasste sich aber auch das Oberlandesgericht Celle mit dem Treuhänderstreit – und entschied in seinem Urteil vom 20. August 2018 zugunsten der Axa (Aktenzeichen 8 U 57/18). Der Grund: Ein Gutachter folge klaren rechtlichen Vorgaben für die Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung. Er habe keinen Ermessensspielraum. Daher sei es unerheblich, ob er unabhängig von einem Versicherer sei oder nicht. Es sei dem Treuhänder auch nicht zuzumuten, dass er seine Vermögensverhältnisse offenlege.

Weiter sei es auch nicht Aufgabe der Gerichte, die Unabhängigkeit der Gutachter zu prüfen. Das könnte nämlich dazu führen, dass sachlich gerechtfertigte Beitragserhöhungen je nach Beurteilung des Gerichts gebilligt oder abgelehnt werden würden.

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