- Von Redaktion
- 20.05.2015 um 14:02
Worüber sich Kunden und Unfall-Versicherer im Leistungsfall streiten, erklärt Rechtsanwalt Arno Schubach in der Zeitschrift Asscompact. Demnach müssen sich Gerichte hauptsächlich mit diesen Fragen befassen:
Ist der Unfall von der Police abgedeckt?
Bestand die gesundheitliche Einschränkung schon vor dem Unfall?
Rechtfertigt eine bestimmte Vorerkrankung Leistungsabzüge?
Gibt es einen Risikoausschluss?
Wie hoch ist der Invaliditätsgrad?
Über neue Produkte versuchen Versicherer inzwischen verschiedene Risiken, wie Unfälle, schwere Krankheiten und Pflege, in einer Police abzudecken. Schubach erklärt dazu, dass er bei seiner Arbeit allerdings immer wieder auf Versicherungsverträge trifft, in der beispielsweise die Invalidität schlecht abgesichert sei und die Leistungsvoraussetzungen vom Kunden nur ganz selten erfüllt werden können.
Was er sich stattdessen wünscht, ist die „bessere Absicherung eines Grundbereiches bis 30 oder 40 Prozent“ Invalidität. Kunden rät er deshalb, „zu gleicher Prämie eine höhere Grundsumme mit etwas schwächerer Progression zu vereinbaren“. Empfehlenswert wären zudem Assistance-Leistungen für die Reha. Das sei oft sinnvoller, als kleine Leistungssummen für Unfälle wie Oberschenkelhalsbrüche, so der Anwalt weiter.
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