KVProfi Thorulf Müller. © privat
  • Von Redaktion
  • 04.10.2016 um 12:06
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Es ist schon verwunderlich, was sich gerade in den Medien zum Thema Beitragsanpassungen abspielt, findet KVProfi Thorulf Müller. Was soll denn eine untypische Beitragsanpassung sein? Und was eine unauffällige? In seinem Kommentar geht Müller auf die aktuellen – und ab März weiter hinzukommenden – Beitragsanpassungen ein, und stellt sieben Forderungen auf, wie man mit dem Thema in Zukunft umgehen sollte.

Kommunikation

Es gibt aber auch an der Kommunikation einiges zu kritisieren. Früher gab es Anpassungslisten, heute werden Beitragsgarantien veröffentlicht. Die muss man aber richtig lesen, weil, alles was da nicht steht, wird eben angepasst.

Dann kommunizieren die Versicherer frühzeitig – wenn überhaupt – nur Anpassung in den für das Neugeschäft geöffneten Tarifen, also aktuell den Unisex-Tarifen.

Aktuell sollen 6,0 von 8,9 Millionen PKV-Vollversicherten ab 1. Januar 2017, oder kurz danach – wir haben auch Kenntnis von BAPen zum 1. März, 1. April und 1. Mai 2017 – von einer Beitragsanpassung betroffen sein. Das bedeutet, dass die Bestände Bisex alte und neue Welt umfassend betroffen sein werden. Vorabinformationen für die Bestandsinhaber und -betreuer, sind aktuell eher spärlich. Das irritiert angesichts der Zahl der betroffenen Tarife.

Forderungen

Es gibt einige Forderungen, die wir stellen müssen, und die der PKV nicht gefallen werden:

1. Konkrete Definition einer „untypischen“ Beitragsanpassung.
2. Konkrete Definition einer „unauffälligen“ Beitragsanpassung.
3. Offenlegung der Rechnungszinsen für jedes einzelne Produkt mit Alterungsrückstellung (nach Art der Lebensversicherung).
4. Jährliche Ausweisung des aktuell erreichten auslösenden Faktors.
5. Veröffentlichung des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) rückwirkend jährlich ab 2000.
6.  Verpflichtung zur sofortigen Beitragsanpassung bei einem Faktor von 3 Prozent (nicht kann, sondern muss) und einer isolierten Anpassungspflicht bei Veränderung eines einzelnen Kalkulationsfaktors (Abgangsordnung, Rechnungszins, Sterbetafel).
7. Kommunikation von Anpassungen in Euro, statt in Prozent.

Punkt 1. und 2. betreffen die aktuelle – meines Erachtens sehr unglückliche – Sprachregelung des Verbandsdirektors des PKV-Verbands Volker Leienbach.

Fazit

Insgesamt müsste sich die PKV einfach mal Gedanken machen, wie sie vom Billig-Image wegkommt, denn der Markt funktioniert leider immer noch nach Preisrankings. Den PKV-Vorständen, und vor allem den Aktuaren, muss doch bewusst sein, dass bei den Beiträgen im Bestand, die ich regelmäßig zu sehen bekomme, die heutigen Angebote im Neugeschäft teilweise nicht zu halten sind. Die Kunden müssen später im hohen Maß nachzahlen, was sie vorne zu wenig gezahlt haben.

Schön wären auch Gedanken, wie man vom „dummen Kostenerstatter“ – also Payer – zum „Gesundheitsmanager“ – also Player – werden könnte. Dafür müssten aber neue innovative Produkte gestaltet werden und eine GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit einer Öffnungsklausel (individuelle Honorarvereinbarungen). Hier hat die PKV sowohl am 1. Januar 2009 als auch am 21. Dezember 2012 Chancen liegen lassen.

Auch ein entspannterer Umgang mit den Leistungen für kranke Menschen wäre wünschenswert, aber dazu später einmal mehr.

Über den Autoren

Thorulf Müller ist der KVProfi, anerkannter Fachmann und langjähriger Unternehmensberater der großen PKV-Versicherer. Heute einer der führenden Versicherungsberater im Bereich der biometrischen Versicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Krankentagegeld-, Zusatzversicherung, Rücktritt/Anfechtung, GKV-Rückkehr, und spezielle Formen der Arbeitskraftsícherung. Rechtsdienstleistung im Sinne von außergerichtlicher Durchsetzung der Rechte und Ansprüche. Ab 1. Januar 2017 bietet er auch qualifizierte Rechtsdienstleistung als Versicherungsberatung im Bereich Sachversicherung.

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