Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 11.03.2015 um 15:00
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Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.

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